Hallo Knackwurst,
da Ihr Mann bereits eine Rente bezieht, würde sich seine Rente im Falle eines Versorgungsausgleichs von dem Monat an erhöhen oder mindern, zu dessen Beginn die Entscheidung des Familiengerichts rechtskräftig und wirksam ist. Die Rentenerhöhung/-minderung wäre gleichermaßen bei einer nachfolgenden Rente zu berücksichtigen.