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Experten-Antwort

Versorgungsaugsleich bei EU-Rente

von Knackwurst25.05.2016 | 12:29
900 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag, mein Mann ist seit Jahren EU-Rentner, ich arbeite noch. Nun wäre ich beim Versorgungsauslgeich ihm gegenüber ausgleichspflichtig. Würden ihm die übertragenen Rentenpunkte aber überhaupt etwas nützen, also würde er eine höhere EU- Rente und/oder eine höhere Altersrente durch den Ausgleich bekommen? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei Rentnern ist der Versorgungsausgleich von dem Monat an zu berücksichtigen, zu dessen Beginn die Entscheidung des Familiengerichts wirksam geworden ist.

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3 Antworten

Currywurstam 25.05.2016 | 12:48
Hallo, Bei einem laufenden Rentenbezug würde ein Zuschlag aus dem Versorgungsausgleich sich nach Rechtskraft auswirken. Wenn Sie sich von ihm aber scheiden lassen wollen, sollte Ihnen das aber egal sein bzw. Sie in Ihren Entscheidungen nicht beeinflussen.
Knackwurstam 04.06.2016 | 10:37
Vielen Dankl für die Antworten. @ Experte: Heißt das nun, daß bei meinem Mann die Abzüge seiner Rentenpunkte und die Zuschläge aus den von mir übertragenen Punkten bei der Berechnung seiner EU-Rente ab der Rechtskraft und später auch für seine Altersrente berücksichtigt werden? Wird durch den VA also seine EU-Rente auch erhöhte oder erst später die Altersrente? Vielen Dank
Knackwurstam 04.06.2016 | 10:37
Vielen Dankl für die Antworten. @ Experte: Heißt das nun, daß bei meinem Mann die Abzüge seiner Rentenpunkte und die Zuschläge aus den von mir übertragenen Punkten bei der Berechnung seiner EU-Rente ab der Rechtskraft und später auch für seine Altersrente berücksichtigt werden? Wird durch den VA also seine EU-Rente auch erhöhte oder erst später die Altersrente? Vielen Dank
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