Ab dem 01.09.2009 wurde der Versorgungsausgleich reformiert bzw. neu geregelt. Die Begriffe regeldynamische bzw. angleichungsdynamische Anrechte gibt es ab diesem Zeitpunkt nicht mehr. Im neuen Versorgungsausgleichsgesetz ist jeder für seine Anwartschaften Verpflichteter und für die Anwartschaften des anderen Berechtigter des Versorgungsausgleichs. Statt eines Ausgleichs in eine Richtung findet ein Einzelausgleich jedes einzelnen Anrechts statt. Das Problem der mangelnden Vergleichbarkeit verschiedenster Anrechte (z.B. Regeldynamik –alte Bundesländer, Angleichungsdynamik –neue Bundesländer) gibt es nicht mehr.