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Versorgungsausgleich

von Phillipp16.11.2007 | 10:58
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Eine Frage an die Experten: Ich habe mich von meiner Frau 2002 scheiden lassen. Sie hat 2003 wieder geheiratet und ist 2006 verstorben. Rente beziehen wir beide noch nicht. Der 2. Ehemann von ihr bezieht Witwerrente. Ich möchte nicht, dass er den Anteil aus dem Versorgungsausgleich von mir bekommt! An und für sich, halte ich das Verfahren mit den übertragenen Entgelten für nicht verkehrt. Aber warum muss ich nun für den 2.Ehemann zahlen? Das kann doch nicht richtig sein! Gibt es denn keine Möglichkeit, dass ich von meiner späteren Rente nichts abgezogen bekomme, da meine Ex-Frau verstorben ist? Vom Familiengericht habe ich mitgeteilt bekommen, dass der sog. §4 VAHRG nicht zutrifft. Ist das korrekt? Und was kann ich sonst noch tun?

5 Antworten

Anna-Wilhelmineam 16.11.2007 | 11:12
So lange der 2. Ehemann Ihrer geschiedenen Frau Witwerrente erhält, ist da tatsächlich leider nichts zu machen, da die Voraussetzungen für eine Rückgängigmachung (§ 4 VAHRG) des Versorgungsausgleichs nicht erfüllt sind. Zwar mag es sich für Sie in der Tat so "anfühlen", als ob Sie für den 2. Ehemann Ihrer Ex-Frau "zahlen" müssen, rein rechtlich sind durch den Versorgungsausgleich aber die von Ihnen abgezogenen Anwartschaften zu eigenen Anwartschaften Ihrer Ex-Frau geworden, von denen natürlich auch die Hinterbliebenen profitieren.
Phillippam 17.11.2007 | 14:35
Also ich will das nicht auf mir sitzen lassen, dass ich für den 2. Ehemann meiner Ex-Frau nun zahlen muss. Was ist denn das für eine bescheuerte Regelung? Das kann es auch nur in unserem Lande geben. Gibt es denn nichts außer den Rechtsweg, was ich sonst dagegen machen könnte, dass mir meine künftige Pension nicht gekürzt wird?
KSCam 17.11.2007 | 15:04
wenn Sie mit der real existierenden Rechtslage unzufrieden sind, weil Sie diese für ungerecht halten, sollten Sie sich an die Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises wenden. Vielleicht setzten die sich in den entsprechenden Gremien dafür ein, dass "das ungerechte Gesetz" geändert wird. Das wird weder das Familiengericht, noch die Rentenversicherung noch ein Forumsteilnehmer für Sie tun. Sie können auch zu gegebener Zeit versuchen den Rechtsweg durch alle Distanzen durchzuklagen, wegen Verfassungswidrigkeit o.ä. - aber wollen Sie sich das antun? Und wer hilft Ihnen dabei? Da freuen sich auf jeden Fall Anwälte, die "Kohle" machen.
Phillippam 17.11.2007 | 15:15
Na seid ihr denn der Meinung, dass das etwa gerecht ist? Ich dachte evtl. daran, dass es noch eine rechtliche Grundlage gibt, wodurch ich die Möglichkeit habe den VAG rückgängig zu machen.
Stefanam 17.11.2007 | 21:01
Sehen Sie es doch so : Sobald der Versorgungsausgleich durchgeführt wird, "gehören" Ihnen die Anwartschaften nicht mehr. Und da Sie dann fester Bestandteil der Versorgung der Exfrau sind, werden Sie natürlich auch bei einer Witwerrente mit einbezogen. Ein gar nicht mal so weit hergeholter Vergleich : Wenn Sie im Rahmen des Zugewinnausgleichs ( weil Sie während der Ehe mehr "Geld angehäuft" haben) Geld an Ihre Exfrau zahlen müssen, ist es doch auch OK dass das Geld nicht zurückgezahlt werden muss wenn die Frau tot ist.
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