kann man Ansprüche beantragen aus Versorgungsausgleich,wenn man (Neu)verh..ist und der Exmann (Rentner) verstorben ist?
06.01.2012, 22:42
von
lavieenrospetite
07.01.2012, 11:28
von
KSC
Die "Ansprüche" aus dem Versorgungsausgleich wirken sich dann aus wenn Sie in Rente gehen.
Beim Tod des Exmannes käme höchstens eine Erziehungsrente in Frage, das scheitert aber schon daran, dass Sie wieder geheiratet haben, die anderen Kriterien (z.B. Kindererziehung) braucht man daher gar nicht prüfen.
09.01.2012, 15:25
Experten-Antwort