Hallo Entsetzt!,
es ist tatsächlich so, wie es bereits die anderen Forumsteilnehmer dargestellt haben. Nicht nur die gesetzliche Rentenversicherung, sondern auch die Riesterrente, Betriebsrenten, Beamtenversorgungen etc. werden in den Versorgungsausgleich mit einbezogen. Genau das ist auch der Sinn des Versorgungsausgleichs - die während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften auf Alterssicherung auszugleichen. Eine Kündigung der Versicherung (unter Inkaufnahme aller Nachteile) macht hier m. E. auch wenig Sinn.