Im Rahmen dieses Forums:
Der Versorgungsausgleich kann ausgeschlossen werden durch einen notariel zu beurkundenden Vertrag. Wird allerdings innerhalb eines Jahres danach die Scheidung beantragt, gilt die Vereinbarung nicht. Auch ohne die Erfordernisse ein Jahr und Notar kann eine Vereinbarung getroffen werden, allerdings ist sie dann vom Familiengericht vollinhaltlich überprüf- und aufhebbar.