Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Versorgungsausgleich

von Kellermeier12.11.2008 | 16:33
1171 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo miteinander, ich bin seit 5 Jahren geschieden. Von meinem Rentenanspruch flossen nach der Scheidung ca. 500 Euro auf das Rentenkonto meiner Ex-Frau (Rente pro Monat). Mitte nächsten Jahres trete ich in die Rente ein - meine Ex-Frau wird erst in ca. 10 Jahren Rentnerin. In unserer Scheidungsfolgenvereinbarung existiert ein Passus der festlegt, dass ich eine Ausgleichzahlung von 10 € pro Monat an meine Ex-Frau zahlen müsste. Aufgrund der geringen Höhe dieses Betrages haben ich ihn nie gezahlt und meine Ex-Frau hat ihn auch nie gefordert. Meine Frage: Sehen Sie eine Chance, dass ich mit Beginn meiner Rente zunächst den Versorgungsausgleich - solange meine Ex-Frau noch berufstätig ist - für mich beanspruchen kann? Vielen Dank.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei Ihrem Rentenantrag wird geprüft, ob Sie unterhaltspflichtig sind und danach wird entschieden, ob die Rente um den Versorgungsausgleich zu kürzen ist oder nicht (§ 5 VAHRG).

5 Antworten

Kellermeieram 12.11.2008 | 17:36
Hallo Rosanna, m. E. ist sind die 10 Euro p/Monat sehr wohl ein gesetzlicher Anspruch, denn er ist in dem richterlichen Scheidungs-Protokoll, eben der "Scheidungsfolgenvereinbarung" niedergeschrieben - mit Stempel und Siegel! mfg Kellermeier
Rosannaam 12.11.2008 | 16:56
Hallo Kellermeier, nur wenn es sich um einen GESETZLICHEN Unterhaltsanspruch handelt (vertragliche Unterhaltsansprüche reichen nicht aus), wird Ihre Rente solange nicht um den Versorgungsausgleich gekürzt, wie Ihre geschiedene Ehefrau KEINE eigene Rente bezieht (§ 5 VAHRG). Ich sehe deshalb keine Chance für die Anwendung des § 5 VAHRG. Ihre Rente wird deshalb ab Rentenbeginn um die im Versorgungsausgleich übertragenen Entgeltpunkte gekürzt (nicht um den Betrag von 500,- EUR, da - laienhaft ausgedrückt - die übertragenen Entgeltpunkte von Ihren gesamten EP abgezogen werden). MfG Rosanna.
Chrisam 12.11.2008 | 21:02
Schlecht ist dann natürlich, wenn der Unterhalt von 10€ nie gezahlt wurde. Mehr zum Thema Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Wolfgangam 12.11.2008 | 22:29
Hallo Kellermeister, bei Rentenantrag werden Sie gefragt, ob Sie der Ex zum Unterhalt verplichtet sind (Vordruck R100, Ziff. 10.5). Sie bejahen/belegen das und die Ex erhält eine Anfrage zur Bestätigung der Angaben. Damit ist jetzt erstmal gar nichts gesagt (10 EUR ist relativ, es kommt auf die besonderen Umstände an ...vom 'Gefühl' her würde ich sagen, Ihre Rente bleibt gekürzt), also Entscheidung der DRV abwarten. Gruß w.
Rosannaam 14.11.2008 | 09:33
Wie bereits erwähnt wurde, ist bei Rentenantragstellung § 5 VAHRG zu beantragen und auch dann zu prüfen. Nur noch kurz ergänzend zu Ihrem letzten Beitrag: Auch geringfügige Unterhaltsbeträge, die auf §§ 1569 ff. BGB beruhen, können unter Umständen die Anwendung nach § 5 VAHRG auslösen. Ein Unterhaltstatbestand liegt z.B. dann vor, wenn die gesch. Ehefrau zwar eine angemessene Erwerbstätigkeit ausübt, aber nur Einkünfte erzielt, die den vollen Unterhaltsbedarf nach § 1578 BGB nicht erreichen (Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB). Lassen Sie sich also überraschen, wie entschieden wird.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026