Hallo Ratloser,
leider ist es nicht möglich, zu dieser Frage eine Pauschalantwort abzugeben. Letztlich entscheidet auch das Familiengericht, ob und in welchem Umfang ein Versorgungsausgleich durchzuführen ist. Unter Umständen könnte Ihnen aber die nachfolgend verlinkte Broschüre zum Versorgungsausgleich Ihre wichtigsten Fragen rund um dieses Thema beantworten:
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18798/DRVB/de/Inhalt/Formulare__Publikationen/Info-Broschueren/allgemeines/fragen__und__antworten__versorgungsausgleich,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/fragen_und_antworten_versorgungsausgleich