Dem Beitrag von Toni stimme ich zu. Auf Antrag werden Ihre Rentenansprüche nicht mehr um den Versorgungsausgleich gekürzt.
Das Antragsverfahren kann aber auch im Rahmen eines normalen Rentenantragsverfahren durchgeführt werden.
Die Rentenversicherungsträger sehen im Rentenantrag gleichzeitig auch den Antrag, die Rente ungekürzt zu zahlen. Wichtig ist dabei, dass Sie dann angeben, dass Ihr früherer Ehegatte bereits verstorben ist.