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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich bei Tod des Ehepartners

von Schenzi13.01.2014 | 19:54
1756 Ansichten
4 Antworten

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wir wurden vor 15 Jahren geschieden und ein Versorgungsausgleich vom Gericht beschlossen. Nun starb mein ehemaliger Mann. Keiner von uns hat bis jetzt Rente erhalten. Wird der Versirgungsausgleich trotzdem wirksam oder kann man irgendwie beatragen, dass er nicht zustande kommt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von Toni stimme ich zu. Auf Antrag werden Ihre Rentenansprüche nicht mehr um den Versorgungsausgleich gekürzt.

Das Antragsverfahren kann aber auch im Rahmen eines normalen Rentenantragsverfahren durchgeführt werden.

Die Rentenversicherungsträger sehen im Rentenantrag gleichzeitig auch den Antrag, die Rente ungekürzt zu zahlen. Wichtig ist dabei, dass Sie dann angeben, dass Ihr früherer Ehegatte bereits verstorben ist.

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3 Antworten

W*lfgangam 13.01.2014 | 20:27
Hallo Schenzi, wenn Sie damals hinzugewonnen haben, bleibt es auch so - das wurde schon damals so beschlossen und in entsprechenden Werten in Ihrem Rentenkonto festgeschrieben. Wenn Sie etwas abgeben mussten, bleibt es auch bei Ihnen, so lange andere beteiligte Anspruchsberechtigte das nicht rückgängig machen wollen/werden. Gruß w.
Toniam 13.01.2014 | 21:59
Hallo schenzi, du kannst einen Antrag auf "Anpassung des Versorgungsausgleichs bei Tod der ausgleichsberechtigten Person" stellen. Dafür gibt es kein Formular, ein einfaches Schreiben ist ausreichend. Ansprechpartner wäre in diesem Fall deine Rentenversicherung, nicht die deines Exmannes. Der Antrag ist dafür gedacht, dass deine Rente nicht durch den Versorgungsausgleich gekürzt wird, falls du Rentenpunkte abgeben musstest. Wenn du durch den Versorgungsausgleich Rentenpunkte dazu bekommen hast, brauchst du keine Angst haben, diese Rentenpunkte werden dir nicht "weggenommen". Grüße
W*lfgangam 13.01.2014 | 23:01
>Wenn du durch den Versorgungsausgleich Rentenpunkte dazu bekommen hast, brauchst du keine Angst haben, diese Rentenpunkte werden dir nicht "weggenommen". Hallo Toni, da wäre ich sehr sehr vorsichtig - was "früher" mal war ...so einige Gescheite, hier Lesende/Kommentierende können darüber nur Lächeln. Gruß w. (Hoffentlich kommt die 'Muttirente' und bleibt bis später mal erhalten ...meinen VA lass ich dann sicher neu rechnen, auch wenn sich das zu dem 86er Recht jetzt schon deutlich verbessert hat - danke Ihr blauweißen/schwarzen/Nahles-siegen NuhrStatementeträumer ohne Ahnung in den Tiefen der Rentenmathematik !!) Leider ist es erschreckend, wie fahrlässig Poltikpöbel (darf man das wertneutral sagen? ;-) Meinung und EUR unters Volk mischt und Sachkenntnisse eklatant ignoriert/gar nicht erst hat/von Ihrem ehedem ahnungslosen Frontsekreter nachschwatzt ...jedes Statement ist wirklich nur noch eine Belustigung/Comedypur – Berlin, Danke dafür *g Sorry Red. ...es passte eben mal, Ihr dürft es gerne - an die Pinnwand, oder mittnem Schwamdrüber ;-)
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