Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Tag Frau Becker,
inwieweit ein abgetrennter Versorgungsausgleich posthum noch durchgeführt werden kann, ist nach den Vorschriften des Familienrechts zu beurteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an das Familiengericht, das die damalige Entscheidung getroffen hat oder an einen Rechtsanwalt. Die gesetzliche Rentenversicherung ist bei der Frage einer Übertragung von Rentenanwartschaften durch einen Versorgungsausgleich an die Entscheidungen des Familiengerichts gebunden.
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