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Versorgungsausgleich Rentner

von Gattin30.10.2008 | 16:43
1111 Ansichten
3 Antworten

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Mein Mann ist schon Rentner, während ich noch arbeite und Rentenbeiträge zahle. Nun wollen wir uns scheiden lassen. Wird dadurch die Rente meines Mannes eventuell höher, weil er von mir durch den Versorgungsaugleich noch Rentenpunkte dazu bekommt?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Im Rahmen des Versorgungsausgleiches werden die Rentenanwartschaften der Partner miteinander verglichen, die in der Ehezeit erworben wurden. Der Partner mit den höheren Anwartschaften ist zum Ausgleich in Höhe des halben Unterschiedsbetrages verpflichtet; dieser wird dem anderen Partner zugeschrieben. Dies erfolgt anhand von errechneten Entgeltpunkten, nicht in konkreten Euro-Beträgen. Damit ist sichergestellt, dass bei Änderung des aktuellen Rentenwertes eine Anpassung erfolgt. Sollte Ihr Gatte ausgleichsberechtigt sein, wird sich seine Rente nach Rechtskraft des Urteils über den Versorgungsausgleich entsprechend (unter Beachtung eventueller Rentenabschläge) erhöhen.

2 Antworten

Schiko.am 31.10.2008 | 09:37
Ich meine, hier erfolgt genauso die buchhalterische aufteilung der entgeltpunkte, vorausgesetzt rentensplitting und rentenabschlag des bereits in rente befindlichen ehemannes sind nicht zu berück- sichtigen. Je nachdem, dessen verdienst in der fraglichen zeit höher war, wird wohl was abgeben müssen. Ich gehe davon aus, auch hier werden entgeltpunkte und nicht euro beträge übertragen. Mit freundlichen Grüßen.
sabam 31.10.2008 | 10:20
Sollte vom Gericht tatsächlich festgestellt werden, dass Ihr Ehemann ausgleichsberechtigt ist (kann von hier nicht festgestellt werden, da die Anwartschaften beider Ehepartner in der Ehezeit nicht bekannt sind), würde natürlich dessen Rente ab dem Folgemonat der Rechtskraft des Ausgleichsentscheidung erhöht.
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