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Versorgungswerk und Riester

von O aus D09.05.2007 | 16:01
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, meine Frau ist als angestellte Steuerberaterin halbtags beschäftigt und pflichtversichert im Versorgungswerk. Damit erhält sie also normalerweise keine Riesterförderung. Wenn ich (rentenversicherter Angestellter) einen Riestervertrag abschließe, wird meine Frau mittelbar förderungswürdig. Frage: Mir schwebt vor: Meine Frau zahlt entsprechend Ihres Einkommens voll ein, erhält die eigene Zulage sowie die Kinderzulagen in voller Höhe und ich mache nur pro forma einen Vertrag - quasi als "Türöffner" für meine Frau - mit Minimaleinzahlung und natürlich auch sehr kleinem eigenem Zulagenanteil. Geht das, oder hängt die Höhe der Zulagen meiner Frau auch von meinen Leistungen ab?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 09.05.2007 | 17:22

Sie müssten einen Eigenbeitrag in Höhe von drei Prozent (ab 2008 vier Prozent) Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens leisten. Wird dieser Eigenbeitrag durch Sie geleistet, hat auch Ihre Frau Anspruch auf die vollen Zulagen.

1 Antworten

hkham 10.05.2007 | 08:47
Ergänzung zur Aussage des Experten: Der Mindesteigenbeitrag rechnet sich wie folgt: 3 % des Vorjahres RV-Entgelts ./. Grundzulage unmittelbar Berechtigter ./. Grundzulage mittelbar Berechtigter ./. Kinderzulagen = Mindesteigenleistung (der Betrag, der tatsächlich einzuzahlen ist) Sofern Sie die Mindesteigenleistung nicht voll erbringen, wird die Zulage anteilig gekürzt. Sollten Sie jedoch in den Genuss des günstigeren Sonderausgabenabzugs kommen ist die Kürzung der Zulage verschmerzlich. Denn für diese Berechnung wird auf den Zulagen a n s p r u c h abgestellt. Gleichzeitig werden bei Ehegatten, bei denen die Zusammenveranlagung möglich ist, die Eigenleistungen beider Ehegatten für den Sonderausgabenabzug herangezogen. Im übrigen sollten Sie darauf achten, dass die Einzahlungen beider Ehegatten den gemeinsamen Mindesteigenbeitrag nicht überschreitet. Dieser liegt im Jahr 2007 in Ihrem Fall bei 1.575 € abzgl. Zulagen! Ihre Frau nämlich hat keinen Sonderausgabenabzug gem. § 10a EStG. Im Falle einer Rentenzahlung haben Sie beide die Renten der vollen nachgelagerten Besteuerung zu unterwerfen! Übrigens, ich bin selbs. Steuerberater und ein ausgesprochener Befürworter der Riester-Rente! Auch in Ihrem Fall!
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