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Vertrauenschutzregelung R240

von bagett01.06.2010 | 17:52
3726 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich war am 01.01.2004 arbeitslos und werde es im Okt. 2010 wieder Ich bin 62 Jahre 43 Jahre gearbeitet, kann ich mit Abschlägen im November 2010 in Rente gehen??

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich schließe mich den Vorbeiträgen an und empfehle ein Gespräch bei der Auskunfts-und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers. So kann Ihnen entweder dort vor Ort die gewünschte Auskunft gegeben werden oder es wird von dort veranlasst, dass Ihnen die gewünschte Auskunft vom Sachgebiet zugesandt wird. Bitte kontrollieren Sie zuvor Ihren Versicherungsverlauf, den Sie zuletzt erhalten haben und machen bei dem o.g. Gespräch evtl. noch fehlende oder unrichtig gespeicherte Zeiten geltend.

5 Antworten

-_-am 01.06.2010 | 18:41
Wenn Sie in "R240" die Frage 4.5 mit "nein" beantworten können und Sie am 01.01.2004 nicht selbständig waren, besteht für Sie "Vertrauensschutz". Eine Rentenauskunft erhalten Sie bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung im Rahmen persönlicher Beratung, bei schriftlichem Antrag oder über den Link: https://sec.deutsche-rentenversicherung.de/internet/deutsche-ren… Voraussetzung ist natürlich auch ein zuvor vollständig geklärtes Versicherungskonto.
Schadeam 01.06.2010 | 19:51
Und allein der Vertrauensschutz nützt auch nichts. Sie müssen auch die übrigen Vorraussetzungen für die jeweilige Rentenart erfüllen, bei der Altersrente für Arbeitslose ab dem Alter von 58,5 mindestens 1 Jahr arbeitslos gewesen sein.... Am besteh Sie lassen sich persönlich beraten.
Icham 01.06.2010 | 19:59
Lassen Sie sich von Ihrem zuständigen RV-Träger eine Bescheinigung über den frühestmöglichen Rentenbeginn ausstellen. Daran können Sie ja sehen wann sie frühestens mit Abschlägen in Rente gehen können.
Icham 01.06.2010 | 19:49
Zitat von -_-: "Wenn Sie in "R240" die Frage 4.5 mit "nein" beantworten können" Doch wohl eher mit "Ja", denn er war doch laut seiner Aussage arbeitslos???
bagettam 02.06.2010 | 18:21
Diese Rentenart 58,5 Jahre mit entsprechender Arbeitslosigkeit gibt es auch ohne R240. Für was ist dann das Formular R240 gut?
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