Grundsätzlich bleibt ein einmal erworbener Vertrauensschutz erhalten. Die Altersrente nach Altersteilzeitarbeit könnten Sie jedoch nicht in Anspruch nehmen, da Sie hierzu mindestens 24 Kalendermonate Altersteilzeitarbeit ausgeübt haben müssen. Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Altersrente für langjährig Versicherte (Wartezeit von 35 Jahren), können Sie mit 62 in Rente gehen. Der Abschlag würde dann 10,8 Prozent betragen. Die Rente mit 62 ist allerdings nur möglich, wenn Sie bereits vor dem 1. Januar 2007 mit Ihrem Arbeitgeber Altersteilzeit vereinbart haben.