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Experten-Antwort

Verzögerung , Einsichtsrecht

von Sozialamt-Tante 08.05.2015 | 11:20
941 Ansichten
2 Antworten

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Eine Frage zu meiner Schwester: Antrag Erwerbsminderungsrente gestellt im September. Ablehnung im Februar. Dabei aber ein medizinisches Gutachten erstellt, nach dem sie rechtlich eindeutig Anspruch auf Erwerbminderungsrente hat, Stichwort Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen. Widerspruch eingelegt unter Verweis auf die Rechtslage einschließlich einer Musterentscheidung des BGH. Jetzt kommt ein Schreiben mit Terminankündigung bei einem Nervenarzt für nächsten September . Das ist für uns nichts anderes als eine Verzögerungstaktik . Weshalb man auf den Befund der Leistungseinschränkungen nicht einging, ist uns ein Rätsel . Die Konstellation verlangt zwingend das Benennen einer Verweisungstätigkeit . DIes erfolgte bis heute nicht. Hat meine Schwester auch ein EInsichtsrecht in die Entscheidung des Widerspruchsausschusses ? Herzlichen Dank !

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sozialamt-Tante,

dem Beitrag von „???“ ist aus meiner Sicht zuzustimmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

???am 08.05.2015 | 12:09
Der Widerspruchsausschuss wird die Akte Ihrer Schwester noch gar nicht gesehen haben. Aufgrund des Widerspruchs hat die Widerspruchsabteilung nochmal den Sachverhalt angeschschaut und vermutlich alles noch mal zum Arzt gegeben. Der hat dann anscheinend beschlossen, dass Ihre Schwester noch nervenärztlich begutachtet werden muss. In dieser Sparte gibt es teilweise Wartezeiten von einem halben Jahr. Vielleicht hilft es beim Arzt anzurufen und sich auf die Warteliste für abgesagte Termine setzen zu lassen. Konkret geht die DRV erst im Widerspruchsbescheid auf Ihre Argumente ein. Falls der Widerspruch Erfolg hat, erfahren Sie also nicht automatisch, warum. Da müssten Sie wieder Akteneinsicht beantragen.
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