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Experten-Antwort

VL Zulage, VersAnt ZVK und SV-Pfl-Hinzu als Einkommen?

von Fredo31.07.2016 | 16:20
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3 Antworten

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Zählen als Hinzuverdienst VL Zulage, VersAnt ZVK und SV-Pfl-Hinzu als Einkommen? Ich erhalte seit Januar 2011 eine Rente wegen teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit. Mein Geburtsjahr 1955. Ich arbeite seit 2011 bei einem neuen Arbeitgeber in Teilzeit unter 6 Stunden täglich. Zu meinem Einkommen habe ich eine Fotovoltaik Anlage mit monatlich 100 Euro Einkünften. Im August 2015 erhielt ich eine Gehaltserhöhung von monatlich 80 Euro. Bei der jährlichen Hinzuverdienst Bescheinigung vom Arbeitgeber werden zusätzlich zum versteuernden Bruttogehalt auch noch folgende Zulagen als Gehalt bescheinigt: 5 Euro als VL Zulage. Vermögenswirksame Leistung des Arbeitgebers. Sind Steuerpflichtig Bruttowirksam 25 Euro VersAnt ZVK. Der vom Arbeitnehmer zu versicherde, aber nicht zu versteuernde Anteil zur Zusatzversorgung Bruttounwirksam. 35 Euro SV-Pfl_Hinzu Der vom Arbeitnehmer sozialversicherungspflichte Anteil. Summe 60 Euro Bruttounwirksam. Ich komme nun um 50 Euro über die Hinzuverdienstgrenze und deshalb soll meine Erwerbminderungsrente um die Hälfte gekürzt werden. Sind das überhaupt Einnahmen zum Verdienst nach §96a SGB VI?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fredo,

ganz pauschal kann man erstmal sagen, dass alle Entgeltbestandteile, für die Sie SV-Beiträge bezahlen müssen (in der Entgeltabrechnung meist Bestandteil des sog. SV-Brutto), auch als Hinzuverdienst bei der BU-Rente zu berücksichtigen sind. Grundlage ist nämlich in beiden Fällen die Grundvorschrift des § 14 SGB IV, der besagt, das "Arbeitsentgelt ... alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung (sind), gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden...". Davon gibt es dann ein paar Ausnahmen, die in der Sozialversicherungs-Entgelt-Verordnung (SvEV) geregelt sind. Zu Ihren Angaben:

- Für vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers gibt es keine Ausnahmeregelung, also handelt es sich als "Einnahme aus der Beschäftigung" um Arbeitsentgelt = Hinzuverdienst

- Bei dem als VersAnt ZVK bezeichneten Betrag dürfte es sich um eine Art betriebliche Altersversorgung handeln? Je nach Durchführungsweg könnte Steuerfreiheit (oder Pauschalbesteuerung) vorliegen und damit nach der SvEV auch kein Arbeitsentgelt - aber ohne genaue Kenntnis des Sachverhalts möchte ich mich hierzu nicht festlegen.

- Was sich hinter der Abkürzung "SV-Pfl-Hinzu" verbirgt, kann ich jetzt auch nur raten. Aber SV-Pflicht sieht doch stark nach "Arbeitsentgelt" und damit Hinzuverdienst aus.

Und die Einnahmen aus der Voltaik-Anlage sind als "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" in ´jedem Fall Hinzuverdienst.

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2 Antworten

Konrad Schießlam 31.07.2016 | 19:12
VL Zulage und Beitragsanteil vom Arbeitgeber zählen nicht als schädliche Einnahme. Netto monatlich Fotovoltaik Einnahme aber schon. Sicher Ihnen bekannt, das Arbeitseinkommen darf monatlich 2 mal 900 sein. MfG.
Fredoam 03.08.2016 | 10:45
Hallo Experten, ich habe was das für Beträge sein könnten. 25 Euro VersAnt ZVK dabei handelt es sich um eine vom Arbeitgeber zu versichernde, aber nicht zu versteuernde Umlage zur VBL Rente. Steuerfrei. 35 Euro VersAnt ZVK dabei handelt es sich um den SV Hinzurechungsbetrag $1 Abs.1Satz3SvEV der SV zu versichern ist aber der auch nicht zu versteuern ist. Auch für die VBL Rente Gruß Fredo.
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