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Experten-Antwort

volle EM-geringfügiges AV

von Erika24.03.2014 | 08:51
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ein Hallo an Euch, ich beziehe seit 2011 eine Rente wegen voller EM. (Rheumatische Artrithis) In diesen Jahren habe ich immer eine leichte Saisontätigkeit ausgeübt, die auch von der DRV immer abgesegnet wurde.(400-450€-Basis) Nun möchte ich gern ab Mai wieder eine geringf. Tätigkeit aufnehmen. Diesmal soll es eine Bürotätigkeit beim Sozialen Dienst (DRK) sein. Mein Problem: Der Arbeitsort ist ca 60 Km entfernt von meinem jetzigen Wohnort. Hier in meiner Umgebung war absolut keine Möglichkeit mehr geringf. Arbeit zu bekommen. Die meisten von Euch werden denken dass es viel zu weit weg ist und sich auch finanz.nicht rechnet. Aber mir ist die Beschäftigung an sich wichtig. Mir fehlen derzeit die sozialen Kontakte und ich habe das Gefühl Depressionen zu bekommen. Mein Arbeitsort wäre mit der DB aber auch mit dem Auto erreichbar. Auch müsste ich nicht täglich fahren, da ich bei meinem Sohn übernachten könnte. Ein Umzug zum Arbeitsort wäre für mich auch denkbar. Kann mir jemand sagen, ob die Entfernung ein Problem für die DRV darstellt, auch wenn ich es mir selbst zutrauen würde? Eure und auch eine Expertenantwort wäre sehr nett. Vielen Dank von Erika

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Erika,

die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von weniger als 15 Stunden (die für den Arbeitsweg aufgewendete Zeit wird nicht mitberücksichtigt)und einem Verdienst unter 450,00 Euro ist für den Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung in der Regel unschädlich.

Sie müssen den Rentenversicherungsträger allerdings informieren, wenn Sie die geringfügige Beschäftigung aufnehmen.

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3 Antworten

=//=am 24.03.2014 | 09:51
Nein, für die DRV ist das absolut kein Problem, selbst wenn die Arbeitsstätte weiter entfernt ist und NICHT rentenschädlich..
Erikaam 24.03.2014 | 10:24
Rentenschädlich ist diese Tätigkeit nicht aber die DRV könnte doch auf die Idee kommen zu sagen....wenn sie so weit fahren kann müssen wir doch mal prüfen ob sie auch krank genug ist die volle unbefr. EM Rente weiter zu bekommen....???!!! Ich möchte so gern noch für etwas nützlich sein und etwas tun was ich auch gern mache. Das wäre die Gelegenheit für mich. Mein Sohn lebt dort und spätestens im Herbst würde ich mir auch selber dort eine Wohnung suchen. (Auch um kurze Wege zu haben.)
=//=am 24.03.2014 | 10:53
Glauben Sie mir, die DRV hat Besseres zu tun, als bei jedem Mini-Jobler nachzuprüfen, wie weit entfernt die Arbeitsstätte ist! Und Auto- oder Bahnfahren ist zeitlich wirklich nicht eingeschränkt. Das meinte ich mit nicht rentenschädlich.
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