Hallo Josefine,
ich kann mich den Aussagen von „Fastredner“ nur anschließen. Alle Beschäftigungen müssen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen. Dieser prüft dann, ob Sie (weiterhin) voll erwerbsgemindert sind. Da es immer auf den individuellen Einzelfall ankommt, werden Sie hier im Forum keine konkretere Antwort bekommen können.