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Experten-Antwort

Volle EMR und 8h arbeiten ?

von Kathy25.08.2016 | 17:43
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, habe heute auf Nachfrage bei der DRV zu meiner Höchstverdienstgrenze wegen VOLLER EMR folgende Antwort erhalten. http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/rentels7kg1ft36.jpg Heisst das zu deutsch ich darf bei meinen 11€ Stundenlohn 5 Tage im Monat jeweils 8h arbeiten gehen ohne das ich Probleme bekomme ? Gruß Kathy 5 Tage a 8h = 40h * 11€ = 440€

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kathy,

Voraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente ist unter Anderem, dass Sie erwerbsgemindert sind.

Dies wird im Rentenverfahren durch einen Gutachter geprüft. Dieser erstellt nach Einsicht in Ihrer medizinischen Unterlagen und nach persönlicher Untersuchung ein Gutachten. In diesem Gutachten gibt er dann an, für wie viele Stunden täglich, auf leichten Tätigkeiten des Arbeitsmarktes, er die begutachtete Person für leistungsfähig hält. Geprüft wird die tägliche Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei einer 5 Tage-Woche, d.h. wie viele Stunden die Person an jedem Tag von Montag bis Freitag täglich (als Dauerzustand) arbeiten kann.

Hierbei gibt es drei Möglichkeiten:

1) Es liegt ein Leistungsvermögen von 6 Stunden und mehr täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vor. In diesem Fall würde der Erwerbsminderungsrentenantrag abgelehnt werden.

2) Es liegt ein Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden täglich vor. In diesem Falle würde eine teilweise Erwerbsminderungsrente (d.h. die Rente in Höhe der Hälfte der Vollrente) bewilligt werden.

Bei diesem Leistungsbild gibt es aber auch die Möglichkeit eine volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit zu bewilligen, nämlich dann, wenn der Arbeitsmarkt für den Antragssteller als verschlossen gilt. Verschlossener Arbeitsmarkt bedeutet, dass der Antragssteller ein Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden täglich hat, aber keinen entsprechenden Arbeitsplatz besitzt und auch ein solcher Arbeitsplatz ihm nicht vermittelt werden kann.

Eine volle Erwerbsminderungsrente bei einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden täglich wird immer als Zeitrente (i.d.R. auf 3 Jahre befristet) gewährt.

Die Aufnahme einer Beschäftigung mit einem Zeitlichen Umfang von 15 Stunden wöchentlich und mehr führt hier zum Wegfall des Anspruches auf die volle Erwerbsminderungsrente, da somit der Arbeitsmarkt nicht mehr als verschlossen gelten kann.

3) Es liegt ein Leistungsvermögen von unter 3 Stunden täglich vor. In diesem Fall ist eine volle Erwerbsminderungsrente alleine aufgrund der Leistungsminderung zu gewähren. Bei einer solchen Erwerbsminderungsrente führt die Aufnahme einer Beschäftigung mit 3 Stunden und mehr täglich nicht gleich zum Wegfall des Anspruches auf volle Erwerbsminderungsrente, sondern es werden lediglich für den Zeitraum des Überschreitens der Hinzuverdienstgrenze von 450 EUR mtl. eine entsprechende Teilrente gewährt. Bei Unterschreitung der Hinzuverdienstgrenze von 450 EUR mtl. steht, ohne weitere Prüfung, wieder die ungeminderte volle Erwerbminderungsrente zu.

Hier ist allerdings auch darauf zu achten, dass bei dauerhafter Erwerbstätigkeit von 3 Stunden täglich und mehr natürlich die Sachbearbeitung immer auf die Idee kommen könnte das Leistungsbild des Versicherten erneut zu überprüfen, um festzustellen, ob der Versicherte tatsächlich noch voll erwerbsgemindert ist. Da diese Gutachten allerdings auch aufwendig sind, wird dies die Sachbearbeitung erst nach längerer Tätigkeit des Versicherten mit mehr als 3 Stunden täglich in Erwägung ziehen.

Bei kurzzeitiger Arbeit mit einer Arbeitszeit von über 3 Stunden täglich wird die Sachbearbeitung davon ausgehen, dass Sie diese Tätigkeit auf Kosten Ihrer Restgesundheit durchführen, d.h. dass Sie auf Kosten Ihrer Gesundheit mehr arbeiten, als Sie eigentlich im Stande sind und somit Ihre Restgesundheit aus eigenen Stücken noch weiter verringern.

Wie Sie sehen, kommt es also immer auf den Einzelfall an, ob eine Beschäftigung mit einem zeitlichen Umfang von 3 Stunden täglich und mehr zu einem generellen Verlust des Anspruches auf volle Erwerbsminderungsrente führt oder nur zu einem Ruhen der Rentenzahlung bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenzen.

Falls Sie das Schreiben, das Sie uns in der .jpg-Datei gezeigt haben, so auch erhalten haben, so können Sie in der Tat auf Kosten Ihrer Restgesundheit auch mehr als 3 Stunden täglich arbeiten. Dies war aber eine individuelle Entscheidung der Sachbearbeiter in Ihrem speziellen Fall.

WICHTIG: Ich rate jedem anderen Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente, der beabsichtigt 3 Stunden und mehr täglich zu arbeiten, dies immer erst über die Sachbearbeitung prüfen zu lassen. Nur so kann verhindert werden, dass es zu ungewollten Rentenentziehungen kommt.

Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Deutsche Rentenversicherung

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20 Antworten

Paulinaam 25.08.2016 | 17:51
zunächst einmal haben Sie einen Rechenfehler. 40 Std./Woche sind nach Adam Riese 160 Std/Monat. 160 x 11,00 € sind 1760,00 €/Monat. Und zum letztens Absatz im Schreiben ist zu sagen, dass Sie bei voller Erwerbsminderung tatsächlich nur 2,59 Std/Tag arbeiten dürfen, sonst wären Sie nicht voll erwerbsgemindert.
W*lfgangam 25.08.2016 | 18:56
Hallo Schorsch, zu bedenken sind aber auch neuzeitlich etwas andere Arbeitszeitmodelle, die nicht mehr auf 5 Tagen/Woche fußen ;-) Von Heimarbeit mal ganz abgesehen ... Vielleicht ist sogar derjenige, der sich 5 Tage/Woche in die Firma quält, eher in der Lage doch noch ein klein bisschen mehr zu leisten, als ein anderer, der sich nur für einen Tag dafür aufrafft :-) 2,75 Std./tgl. sind daher nicht anderes, als ein Alibi-Argument und geben keinen Aufschluss auf das tatsächliche Leistungsvermögen ...okay, vielleicht für End50er-Sachbearbeiter, die es nie anders 'gelernt' haben ;-) Gruß w.
Kathyam 25.08.2016 | 17:57
Einfach nochmal lesen was ich geschrieben habe... kurz insich gehen und das gelesene verarbeiten und vielleicht nochmal versuchen zu antworten.
Schorscham 25.08.2016 | 18:40
Ich halte die Aussage in dem DRV-Schreiben, dass die Arbeitszeit egal wäre, für ziemlich gewagt. "Experte/in Experten-Antwort vom 23.08.2016, 10:21 Uhr: 1. Bei einem erzielten Entgelt bis zu 450 Euro monatlich geht der Rentenversicherungsträger davon aus, dass eine Arbeitszeit von 3 Stunden täglich bzw. 15 Stunden wöchentlich nicht erreicht wird. Darüberhinaus wird der Rentenversicherungsträger im Einzelfall prüfen, ob die Zeitgrenze von weniger als 3 Stunden täglich eingehalten wird. 2. Die Aufnahme einer Beschäftigung sollten Sie im Übrigen dem Rentenversicherungsträger mitteilen. Dazu sind Sie im Rahmen der Mitwirkungspflichten (siehe Rentenbescheid) außerdem verpflichtet." @Paulina hat grundsätzlich Recht mit ihrer Aussage, dass die tägliche Arbeitszeit stets unter 3 Stunden liegen SOLLTE, damit man seinen Status als vollständig Erwerbsgeminderter nicht aufs Spiel setzt. Dass man auch auf Kosten seiner Restgesundheit arbeiten kann und somit auch mehr als unter 3 Stunden täglich, steht auf einem andern Blatt. Zumal u.U. erst einmal nachgewiesen werden müsste, ob man tatsächlich auf Kosten seiner Restgesundheit arbeitet, wozu ein Attest des eigenen behandelnden Arztes allerdings nicht ausreicht. Ich persönlich würde niemals mehr als 2,75 Stunden täglich arbeiten gehen, um keine unangenehmen Fragen oder gar eine erneute Begutachtung zu provozieren. Wer unbedingt meint, die Schmerzgrenzen der zuständigen DRV-Sachbearbeiter austesten zu müssen, in dem er mehr arbeitet als er offiziell kann, der soll das von mir aus versuchen. Mir wäre das allerdings zu gefährlich. MfG
W*lfgangam 25.08.2016 | 18:45
Hallo Kathy, lesen Sie diesen Beitrag, letzter Eintrag: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… > http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/rentels7kg1ft36.jpg Bestätigt zwar nicht zwingend die 'hier' herrschende Meinung von manchen Hobby-EM-Experten, aber Sie haben es nun mal schwarz auf weiß, dass das ohne Probleme - eben wegen der 450 EUR - möglich ist ...da kann die Arbeitszeit im Mittel (Wochen- oder Monatsbetrachtungsweise) gar nicht EM-schädlich sein und ein auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zulässiges Leistungsvermögen ab 3 Std. erreicht werden. ABER: auch das mag eine Einzellfallentscheidung entsprechend den festgestellten med. Einschränkungen nach Ihrer Rentenakte sein - daher kein Freibrief für andere, noch würde ich das für allgemein Tenor der ganzen DRV halten (wenn es nicht eine intern verbindliche Rechtsanweisung dafür gibt). Gruß w.
Manfredam 25.08.2016 | 19:02
Zitat: "Darüberhinaus wird der Rentenversicherungsträger im Einzelfall prüfen, ob die Zeitgrenze von weniger als 3 Stunden täglich eingehalten wird." Ein gewisses "Restrisiko" gibt es also immer! Gruß
Schorscham 25.08.2016 | 19:12
Da haben Sie völlig Recht. Hier wurde aber auch schon öfter erwähnt, dass man getrost 2 Std. und 59 Minuten täglich arbeiten könne, um auf der sicheren Seite zu bleiben. Allerdings dürfte jeder halbwegs intelligente DRV-SB bezweifeln, dass jemand zwar regelmäßig 2 Std. 59 Minuten arbeiten kann aber angeblich keine 3 Stunden. Deshalb würde ich persönlich mindestens 15 Minuten drunter bleiben. Was Andere machen, ist mir egal. MfG
Entäuschteram 25.08.2016 | 19:18
Sie wollen geholfen werden und beschimpfen Forumsteilnehmer die Ihnen Antworten geben. Pfui
W*lfgangam 25.08.2016 | 19:45
Hallo Entäuschter, wo sehen Sie 'Schimpfe', es war nur der Hinweis den Sachverhalt _richtig_ zu lesen ...wahrscheinlich hat sich Paulina vollinhaltlich gar nicht mit der Frage von Kathy auseinander gesetzt, sondern schnell mal eben rattattatat ... wie Sie übrigens auch mit Ihrem Statement ;-) Gruß w.
KSCam 25.08.2016 | 19:55
Liebe Kathy, Sie haben erst Gewissheit wenn Sie sich Ihr Modell ( Arbeit an 5 Tagen im Monat mit je 8 Stunden und 11 € Stundenlohn) individuelle von der Sachbearbeitung Ihrer DRV absegnen lassen. Wie bereits gesagt: sofern die 450 € Grenze eingehalten wird, wird in vielen Fällen alles gut sein, weil die DRV davon ausgeht, dass es passt. aber: da der Teufel im Detail des Einzelfalles liegt, könnte jemand auf die Idee kommen, dass "eine/r die/der tageweise 8 Stunden (=voll) arbeiten kann, vielleicht doch nicht ganz sooo erwerbsgemindert sein kann wie gedacht". Dieses Risiko mag gering sein, lässt sich aber auch nicht völlig von der Hand weisen.
KSCam 25.08.2016 | 19:59
Ergänzung: Wenn der mitgeschickte Anhang so von der DRV Sachbearbeitung kam, haben Sie Ihren "Freibrief" für Ihr Arbeitsmodell. Warum fragen Sie da eigentlich im Forum nach und nicht direkt beim Absender? :)
Kathyam 25.08.2016 | 20:14
Warum sollte ich schlafende Hunde wecken ? Ich habe es doch jetzt "schwarz auf weiß", das ich eigentlich arbeiten kann wie ich will solange ich unter 450€ bleibe.
cerebrumam 25.08.2016 | 21:48
ich finde das toll! immer machen lasse...... vielleicht lesen wir bald! überprüfung der rente, rente entzogen! wer 8 std am tag kann - der schafft auch mehr! nur zu!
Fischam 25.08.2016 | 21:58
Das sehe ich ähnlich! Spätestens wenn der Arbeitgeber von der DRV angeschrieben wird, wegen der tgl. Stundenzahl, wird die DRV aufmerkam und kann eine Überprüfung veranlassen! Ade EMR!
W*lfgangam 25.08.2016 | 22:08
...wie blöd muss man eigentlich sein, den Beitrag von Kathy nicht zu verstehen - es handelt sich bereits um eine 'Endprüfung'! Gruß w. ...alle Widerredenden kann man hier wohl schlicht als zumindest 'EM-gefährdet' einstufen ;-)
Claudiaam 26.08.2016 | 01:54
Nö, Sie haben lediglich "schwarz auf weiß", dass die wöchentlichen und monatlichen Arbeitsstunden egal sind. Nicht aber, dass die tägliche Arbeitszeit über "unter 3 Stunden" liegen darf. http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/rentels7kg1ft36.jpg Gruß Claudia
Schroederam 26.08.2016 | 07:12
Ich würde an Kathys Stelle ganz entspannt den Job ausüben, auch mehr als 3 Stunden an wenigen Tagen. Die von der Rentenkasse sollen froh sein, dass man überhaupt noch aktiv ist. Deswegen wird doch keiner die Rentenansprüche in Frage stellen. Sollte eben nicht über 450€ gehen, und fertig.
Sabine K.am 26.08.2016 | 03:39
Mir ist das ziemlich schleierhaft, das jemand, der eine volle EWR bekommt..... 8 Std. am Tag arbeiten kann! Wenn das der Fall sein sollte, fällt mir nur eines ein: Es gibt Tage, da wird man mit dem Kopfschütteln einfach nicht fertig!
Schorscham 26.08.2016 | 11:32
Ich danke dem Experten für diese klaren Aussagen! MfG
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