Hallo, Caroline,
in wie weit der Grad der Behinderung von 100 mit den Merkmalen G und B Einfluss auf die Gewährung der befristeten EMR gehabt hat, können wir nicht beantworten. Grds. ist das Vorliegen einer Schwerbehinderung bei der Antragstellung ein weiteres Indiz neben allen anderen im Antrag angegebenen medizinischen Sachverhalten.
Da der Sachverhalt hier nicht bekannt ist, kann Ihre individuelle Situation nur vermutet werden. Entschuldigen Sie bitte, dass wir uns an Spekulationen nicht beteiligen können. Bei Fragen zum Bescheid können Sie sich an den zuständigen Sachbearbeiter der DRV wenden und nochmals nachfragen. Ebenso haben Sie die Möglichkeit Akteneinsicht zu nehmen.