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Experten-Antwort

Volle EMR und GdB

von Caroline Wasser12.08.2018 | 18:01
381 Ansichten
7 Antworten

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Hallo, inwieweit hat mein unbefristeter GdB 100 mit G und B auf meine jetzt befristete EMR Auswirkungen gehabt. Wieso habe ich einen unbefristeten GDB aber nur eine befristete volle EMR? Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Caroline,

in wie weit der Grad der Behinderung von 100 mit den Merkmalen G und B Einfluss auf die Gewährung der befristeten EMR gehabt hat, können wir nicht beantworten. Grds. ist das Vorliegen einer Schwerbehinderung bei der Antragstellung ein weiteres Indiz neben allen anderen im Antrag angegebenen medizinischen Sachverhalten.

Da der Sachverhalt hier nicht bekannt ist, kann Ihre individuelle Situation nur vermutet werden. Entschuldigen Sie bitte, dass wir uns an Spekulationen nicht beteiligen können. Bei Fragen zum Bescheid können Sie sich an den zuständigen Sachbearbeiter der DRV wenden und nochmals nachfragen. Ebenso haben Sie die Möglichkeit Akteneinsicht zu nehmen.

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6 Antworten

Elkeam 12.08.2018 | 18:21
Der GdB hat mit der EMR nichts zu tun.
Onkel Ottoam 12.08.2018 | 18:22
Der GdDB hat mit einer EU-Rente eigentlich nichts zu tun. Es gibt durchaus viele Menschen mit einem GdB von 100, die trotzdem Vollzeit arbeiten. Der GdB findet nur dann Beachtung, wenn es um eine vorzeitige Rente wegen Schwerbehinderung geht.
Marcoam 12.08.2018 | 18:35
EM Renten werden in aller Regel am Anfang befristet. Nur in besonderen Konstellationen KANN die DRV davon abweichen und stellt direkt eine unbefristete Rente aus. Der GdB hat erstmal nichts mit der Rente zu tun ABER die im Bescheid des Versorgungsamts aufgeführten Einschränkungen können durchaus einen gehörigen Einfluss auf die Bewertung im Rahmen der EM Rente haben. Daher den Bescheid statt den Ausweis der DRV zukommen lassen. Haben Sie denn eine medizinische Rente oder eine auf Grund des Arbeitsmarktes?
carolaam 12.08.2018 | 20:52
EM Renten werden in aller Regel am Anfang befristet. Nur in besonderen Konstellationen KANN die DRV davon abweichen und stellt direkt eine unbefristete Rente aus. Der GdB hat erstmal nichts mit der Rente zu tun ABER die im Bescheid des Versorgungsamts aufgeführten Einschränkungen können durchaus einen gehörigen Einfluss auf die Bewertung im Rahmen der EM Rente haben. Daher den Bescheid statt den Ausweis der DRV zukommen lassen. Haben Sie denn eine medizinische Rente oder eine auf Grund des Arbeitsmarktes?
Volle EMR aus medizinischen Gründen.
GDB und EMR sind zwei paar Schuhe. Ich habe einen GDB von 40 zuerst eine befristete TeilweiseEMR und nun nach zwei Jahren beim Weitergewährungs-Antrag eine volle EMR auf Dauer. Die DRV kann bis zu 9 Jahre die Rente immer wieder befristen, danach muss sie die Rente auf Dauer gewähren, was aber nicht heißt, das sie nicht in regelmäßigen Abständen überprüft ob die Vorraussetzungen für die Rente noch gegeben sind.
Marcoam 12.08.2018 | 22:26
Zitat von carola anzeigenausblenden
Volle EMR aus medizinischen Gründen.
GDB und EMR sind zwei paar Schuhe. Ich habe einen GDB von 40 zuerst eine befristete TeilweiseEMR und nun nach zwei Jahren beim Weitergewährungs-Antrag eine volle EMR auf Dauer. Die DRV kann bis zu 9 Jahre die Rente immer wieder befristen, danach muss sie die Rente auf Dauer gewähren, was aber nicht heißt, das sie nicht in regelmäßigen Abständen überprüft ob die Vorraussetzungen für die Rente noch gegeben sind.
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