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Experten-Antwort

Volle Erwerbsminderung & 2-jährige Weltreise

von Hr. Schmidt13.09.2018 | 15:25
412 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! 1. Ich beziehe eine volle, unbefristete Erwerbsminderungsrente. 2. Ich möchte auf mindestens zweijährige Weltreise gehen, inklusive Europa, Thailand, Israel usw. Ein dauerhafter Aufenthalt im Ausland ist allerdings nicht vorgesehen. 3. Ich möchte meinen Anspruch auf die Rente nicht verwirken, sondern damit meine Reise finanzieren. 4. Die Aufgabe meiner Meldeadresse in Deutschland wäre für mich ideal, da ich meine Familie/Freunde nicht mit meinem offiziellem Posteingang belästigen möchte. 5. Mein Online-Bankkonto bleibt weiterhin bestehen, Geldeingang ist also weiterhin möglich. Daher stellen sich mir folgende Fragen: - Kann ich die Rente auch beziehen, wenn ich mich aus Deutschland abmelde, mit Eintrag im Reisepass "ohne festen Wohnsitz"? - Kann ich an jeder deutschen Botschaft nachweisen, dass ich noch lebe und mein Anspruch auf Rente weiterhin besteht? Wird dazu ein Stichdatum vorab vereinbart, dass ich von alleine und ohne explizite Aufforderung einhalten kann? - Müssen Rentenbescheid/Lebensbescheinigung postalisch zugestellt werden, oder geht das auch per E-Mail? - Müsste ich mit Abzügen durch den Status "ohne festen Wohnsitz" rechnen? Für weitere Erläuterungen von Umständen die mir gegenwärtig nicht bewusst sind, bin ich dankbar.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hr. Schmidt,

Ihre Fragen wurden hier schon überwiegend beantwortet, dennoch rate ich Ihnen sich diesbezüglich auch nochmal mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung in Verbindung zu setzen um Einzelheiten zu besprechen und zu klären.

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11 Antworten

Reisenderam 13.09.2018 | 17:18
sie sind ein Troll!? Welcher vollerwebsgeminderte ist physisch in der Lage eine 2jährige Weltreise zu machen. Ich gehe mal davon aus, sollten sie keiner sein, dass die DRV auf die Idee kommt ihre Erwerbsminderung zu prüfen und das fände ich ziemlich begründet!
W*lfgangam 13.09.2018 | 19:29
Hallo Hr. Schmidt, 1. Wenn die volle EMRT aus 'psychischen' Gründen geleistet wird, sehe ich sogar reelle Chancen, *denn Sie sollen ja gerade das tun/unternehmen, was ihnen Freude bereitet/Ablenkung*. Eine ggf. auch bei einer unbefristeten Rente erfolgende soz.-med. Prüfung könnte erfolgen, was auch im Ausland grundsätzlich möglich ist. Die genauen Details zu Ihrem Vorhaben klären Sie vorher schriftlich mit Ihrer DRV. 2. Zumindest besteht kein dauerhafter Aufenthalt in D. Ob allerdings für einen 2-Jahres-Zeitraum weiterhin davon auszugehen ist - der Rückkehrwille ist ja da - ??? 3. verständlich ;-) 4. Bisher schriftliche Nachfragen, insbesondere die jährliche Rentenanpassung, müssen Sie erreichen können, sonst umgehende Einstellung der Rente. Siehe aber folgender Hinweis weiter unten. 5. Kein Problem, wo Sie ein Konto haben, ist egal. > - Müssen Rentenbescheid/Lebensbescheinigung postalisch zugestellt werden, oder geht das auch per E-Mail? Geht nicht per 'normaler' E-Mail, aber per De-Mail-Konto: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigati… https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigati… und dazu müssten Sie dann auch die Möglichkeit haben, diesen Zugang aus dem Ausland nutzen zu können. > - Müsste ich mit Abzügen durch den Status "ohne festen Wohnsitz" rechnen? Wenn Ihre Rente aus rein westdeutschen Versicherungszeiten besteht: nein. Sie werden sogar mehr Rente erhalten, da Ihnen keine Beiträge mehr zur KV/PV abgezogen werden – Sie sich damit um einen Auslandskrankenversicherungsschutz bemühen müssten ...Fragen Sie dazu vorsorglich bei Ihrer gesetzlichen KK mal nach. > - Kann ich an jeder deutschen Botschaft nachweisen, dass ich noch lebe und mein Anspruch auf Rente weiterhin besteht? Wird dazu ein Stichdatum vorab vereinbart, dass ich von alleine und ohne explizite Aufforderung einhalten kann? Keine Ahnung, ob es da festen Stichtagsregelungen gibt für diese Anfrage gibt – Sie werden jedenfalls eine Anfrage erhalten und _dann_ die Lebensbescheinigung abgeben müssen ...'ne Vorausbescheinigung dürfte nicht akzeptiert werden ;-) Wie oben gesagt, klären Sie das alles mit Ihrer DRV, die - und nur die - wird Ihnen eine rechtsverbindliche Antwort geben. Gruß w. PS: Wenn die bisherigen Antwortenden meinen, das wäre ein Troll, WARUM bloß trollt Ihr dann noch zusätzlich rum ? ;-)
Unglaubwürdigam 13.09.2018 | 18:23
Es kann sich nur um einen Troll handeln. Ein voll erwerbsgeminderter Rentner der sich eine Weltreise mit seiner Rente finanzieren will? Wenn er nicht gerade trampen will, wird das nicht allzulange und zu weit gehen. Auf so eine Frage ernsthaft zu antworten ist mir aber zu dumm. Da finden sich hier sicher andere kluge Köpfe, die nichts anderes zu tun haben.
Reisenderam 13.09.2018 | 20:14
...für eventuelle Überprüfungen per DRV Gutachter muss er dann aber aus dem Ausland nach D kommen!
Hubertam 13.09.2018 | 21:09
Nein, muss er nicht. Im Ausland soll es auch Ärzte geben, ob Sie es glauben oder nicht.
Auch icham 13.09.2018 | 21:08
habe 2007 eine EM-Rente aus psychischen Gründen erhalten, die nach 1 Jahr in die Altersrente überging. Seither habe ich viele Länder bereist, z.B. viele Zugreisen wie mit der Transsib nach Wladiwostok oder dem Ghan durch Australien. Das hat mich aus meinen psychischen Problemen heraus gerissen und mir geht es so gut wie viele Jahre nicht mehr. Dazu hatte ich noch das Glück, das mein Jahrgang mit einem GdB 50 sogar mit 60 im Anschluss an die EM ohne Abzug in die Altersrente gehen konnte.
Reisenderam 14.09.2018 | 08:22
...für eventuelle Überprüfungen per DRV Gutachter muss er dann aber aus dem Ausland nach D kommen!
Nein, muss er nicht. Im Ausland soll es auch Ärzte geben, ob Sie es glauben oder nicht.
Die für die DRV begutachten?
Frau Schmidtam 14.09.2018 | 09:40
Vergiss bitte nicht mich mitzunehmen. Ich bin noch Deine Frau.
Hr. Schmidtam 14.09.2018 | 10:45
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
W*lfgang schrieb

Hallo Hr. Schmidt,

1. Wenn die volle EMRT aus 'psychischen' Gründen geleistet wird, sehe ich sogar reelle Chancen, *denn Sie sollen ja gerade das tun/unternehmen, was ihnen Freude bereitet/Ablenkung*. Eine ggf. auch bei einer unbefristeten Rente erfolgende soz.-med. Prüfung könnte erfolgen, was auch im Ausland grundsätzlich möglich ist. Die genauen Details zu Ihrem Vorhaben klären Sie vorher schriftlich mit Ihrer DRV.

2. Zumindest besteht kein dauerhafter Aufenthalt in D. Ob allerdings für einen 2-Jahres-Zeitraum weiterhin davon auszugehen ist - der Rückkehrwille ist ja da - ???

3. verständlich ;-)

4. Bisher schriftliche Nachfragen, insbesondere die jährliche Rentenanpassung, müssen Sie erreichen können, sonst umgehende Einstellung der Rente. Siehe aber folgender Hinweis weiter unten.

5. Kein Problem, wo Sie ein Konto haben, ist egal.

> - Müssen Rentenbescheid/Lebensbescheinigung postalisch zugestellt werden, oder geht das auch per E-Mail?

Geht nicht per 'normaler' E-Mail, aber per De-Mail-Konto:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/02_online_dienste/online_dienste_node.html

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/02_online_dienste/de_mail/de_mail_zugangseroeffnung_node.html

und dazu müssten Sie dann auch die Möglichkeit haben, diesen Zugang aus dem Ausland nutzen zu können.

> - Müsste ich mit Abzügen durch den Status "ohne festen Wohnsitz" rechnen?

Wenn Ihre Rente aus rein westdeutschen Versicherungszeiten besteht: nein. Sie werden sogar mehr Rente erhalten, da Ihnen keine Beiträge mehr zur KV/PV abgezogen werden – Sie sich damit um einen Auslandskrankenversicherungsschutz bemühen müssten ...Fragen Sie dazu vorsorglich bei Ihrer gesetzlichen KK mal nach.

> - Kann ich an jeder deutschen Botschaft nachweisen, dass ich noch lebe und mein Anspruch auf Rente weiterhin besteht? Wird dazu ein Stichdatum vorab vereinbart, dass ich von alleine und ohne explizite Aufforderung einhalten kann?

Keine Ahnung, ob es da festen Stichtagsregelungen gibt für diese Anfrage gibt – Sie werden jedenfalls eine Anfrage erhalten und _dann_ die Lebensbescheinigung abgeben müssen ...'ne Vorausbescheinigung dürfte nicht akzeptiert werden ;-)

Wie oben gesagt, klären Sie das alles mit Ihrer DRV, die - und nur die - wird Ihnen eine rechtsverbindliche Antwort geben.

Gruß

w.

PS: Wenn die bisherigen Antwortenden meinen, das wäre ein Troll, WARUM bloß trollt Ihr dann noch zusätzlich rum ? ;-)

Danke für die fundierte und konstruktive Antwort! Die pure Missgunst anderer Forenten ist ein wenig erstaunlich.
Hr. Schmidtam 14.09.2018 | 10:48
Passt Du in meinen Rucksack? ;-)
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