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Zur Experten-Antwort springenHallo Karla,
gemäß § 88 Absatz 1 SGB VI, haben Sie einen Besitzschutz auf die persönlichen Entgeltpunkte Ihrer bisherigen vollen Erwerbsminderungsrente. Das bedeutet, dass die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mindestens genauso hoch/tief ist, wie die volle Erwerbsminderungsrente, sofern diese innerhalb von 24 Kalendermonaten nach dem Ende der Erwerbsminderungsrente beginnt.
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