Hallo Expertenteam,
bin aus Gesundheitlichen Gründen auf volle Erwerbsminderungsrente gegangen, aber ohne Zahlungsleistungen.
Bin selber noch 3-4 Stunden Tätig und mein Einkommen liegt über den Freibetrag. Bin seid 01.11.2018 Erwerbsunfähig, mein Bescheid kam allerdings erst im Februar 2019. In der Zeit habe ich noch Krankentageld von meiner Privaten Krankentagegeldvers. erhalten.
Muss ich dem Versicherer die Erwerbsunfähigkeit melden?
Habe ich noch anspruch auf meine Krankentagegeldvers.?
würde mich sehr über eine baldige Info freuen.
Vielen Dank.
Ulli