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Experten-Antwort

Volle Erwerbsminderungsrente/Altersrente/Rente für Schwerbehinderte

von ina24.10.2017 | 10:20
2123 Ansichten
21 Antworten

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Guten Morgen, nachdem ich vor einigen Tagen bereits eine Frage an dieses Forum gestellt habe, möchte ich nun eine andere Frage an euch richten: Meine Arbeitsmarktrente wurde, wie ich bereits mitgeteilt hatte, auf meinen Antrag hin, in eine Dauerrente bis zur Regelaltersrente bis 2029 umgewandelt. Ich habe einen GdB von 50. Worin liegt der Unterschied, ob ich nun die Rente für Schwerbehinderte oder die Regelaltersrente beziehe? Außerdem möchte ich in Erfahrung bringen, ob ich die Rente für Schwerbehinderte möglicherweise zeitnah (2024) beantragen kann (muss). Ina Dankbar bin ich für sinnvolle, informative Antworten. Antworten oder Meinungen von den bekannten Trollen in diesem Forum lese ich mit einem müden Lächeln, werde mich aber nicht mehr zu einem Kommentar hinreißen lassen!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo ina,

ergänzend zu der richtigen Antwort von =/= ist natürlich noch zu nennen, dass die Altersrente wegen Schwerbehinderung früher beginnen kann und ab diesem Zeitpunkt dann auch nicht mehr mit einer Überprüfung des Rentenanspruchs (hinsichtlich der Erwerbsminderung) gerechnet werden muss (wie hoch die Wahrscheinlichkeit einer solchen Überprüfung Ihrer Dauerrente wäre, kann ich jedoch nicht sagen). Wenn nach Ihren eigenen Angaben der Beginn der Altersrente wegen Schwerbehinderung aber sowieso erst 2024 wäre, können Sie das dann in Ruhe zu diesem Zeitpunkt entscheiden (vorausgesetzt, der GdB 50 ist dann noch gegeben).

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20 Antworten

=//=am 24.10.2017 | 11:27
Der Unterschied besteht darin, dass die Altersrente für schwerbehinderte Menschen - sofern grundsätzlich ein Anspruch darauf besteht (Wartezeit von 35 Versicherungsjahren, mind. 50 %ige Schwerbehinderung zum Zeitpunkt des Rentenbeginns und Erreichen des jeweiligen Alters - beantragt werden MUSS und die Regelaltersrente von Amtswegen umgewandelt wird.
inaam 24.10.2017 | 11:48
Hallo, ja der GdB ist unbefristet, da es sich um eine chronische Erkrankung handelt, gibt es keine Aussicht auf Besserung. Nach den bisherigen Antworten, werde ich zu meiner eigenen Beruhigung, wenn der Zeitpunkt gekommen ist (dauert ja noch ein wenig), die Rente für Schwerbehinderte beantragen. Ich bin jetzt 55. Ob eine Überprüfung in diesem Alter überhaupt noch zum Tragen käme, ist sicher sehr ungewiss. Zumal mein Gesundheitszustand sich nicht bessern wird. Genau aus diesem Grund wurde die Rente erst vor kurzer Zeit (wenige Wochen) als Dauerrente gewährt.
Fortitude oneam 24.10.2017 | 11:37
Hallo Ina, Ergänzung zu User =//=: In Ihrer Rentenauskunft steht genau das Datum AR für schwerbehinderte drin. Sollten Sie einen unbefristeten GDB 50 haben, dann würde ich auch nicht bis zur Regelaltersrente warten. Die 10,8% Abschläge bleiben ja für immer. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Fortitude oneam 24.10.2017 | 13:13
Zitat von ina anzeigenausblenden
Hallo Ina, Sie sind 55 Jahre, also Jahrgang 1962. Demnach könnten Sie die AR für schwerbehinderte mit 61 Jahren und 8 Monaten gehen. Also so lange ist das nicht mehr. Den Antrag müssten Sie dann 3 Monate vorher stellen. Ihre befristete EMR wurde als Dauerrente gewährt. Glückwunsch. Damit haben Sie eine menge Papierkram ( Weitergewährungsantrag) erspart. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Troll 1am 24.10.2017 | 13:21
Zitat von Fortitude one anzeigenausblenden
Hallo, ja der GdB ist unbefristet, da es sich um eine chronische Erkrankung handelt, gibt es keine Aussicht auf Besserung. Nach den bisherigen Antworten, werde ich zu meiner eigenen Beruhigung, wenn der Zeitpunkt gekommen ist (dauert ja noch ein wenig), die Rente für Schwerbehinderte beantragen. Ich bin jetzt 55. Ob eine Überprüfung in diesem Alter überhaupt noch zum Tragen käme, ist sicher sehr ungewiss. Zumal mein Gesundheitszustand sich nicht bessern wird. Genau aus diesem Grund wurde die Rente erst vor kurzer Zeit (wenige Wochen) als Dauerrente gewährt.
Hallo Ina, Sie sind 55 Jahre, also Jahrgang 1962. Demnach könnten Sie die AR für schwerbehinderte mit 61 Jahren und 8 Monaten gehen. Also so lange ist das nicht mehr. Den Antrag müssten Sie dann 3 Monate vorher stellen. Ihre befristete EMR wurde als Dauerrente gewährt. Glückwunsch. Damit haben Sie eine menge Papierkram ( Weitergewährungsantrag) erspart. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Ja genau. Sie müssen nur noch gut 6 Jahre warten. Da können Sie den Antrag eigentlich schon mal vorbereiten, oder? Es ist nicht zu glauben, welche Gedanken sich Leute heute machen, wenn Sie noch mehr als 6 Jahre Zeit haben. Wie wäre es, zunächst mal die politische Entwicklung hinsichtlich der Rente abzuwarten, statt sich heute schon verrückt zu machen.
Troll Nummer 2am 24.10.2017 | 13:43
Zitat von Troll 1 anzeigenausblenden
Hallo Ina, Sie sind 55 Jahre, also Jahrgang 1962. Demnach könnten Sie die AR für schwerbehinderte mit 61 Jahren und 8 Monaten gehen. Also so lange ist das nicht mehr. Den Antrag müssten Sie dann 3 Monate vorher stellen. Ihre befristete EMR wurde als Dauerrente gewährt. Glückwunsch. Damit haben Sie eine menge Papierkram ( Weitergewährungsantrag) erspart. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Ja genau. Sie müssen nur noch gut 6 Jahre warten. Da können Sie den Antrag eigentlich schon mal vorbereiten, oder? Es ist nicht zu glauben, welche Gedanken sich Leute heute machen, wenn Sie noch mehr als 6 Jahre Zeit haben. Wie wäre es, zunächst mal die politische Entwicklung hinsichtlich der Rente abzuwarten, statt sich heute schon verrückt zu machen.
Rechnen können Sie auch. Schon mal was von Planungssicherheit gehört. Sie sind bloß neidisch und gönnen den Anderen die Dauerrente nicht.
Tukanam 24.10.2017 | 16:38
Eine Arbeitsmarktrente wurde auf Ihren Antrag hin in einer Dauerrente umgewandel? Das ist gelogen bis sich die Balken biegen. Das hätten Sie wohl gerne. Wenn Sie geschrieben hätten , das die Arbeitsmarktrente in eine volle unbefristete EMR umgewandelt wurde, dann ist das möglich.
Troll 1am 24.10.2017 | 16:02
Rechnen können Sie auch. Schon mal was von Planungssicherheit gehört. Sie sind bloß neidisch und gönnen den Anderen die Dauerrente nicht.
Planungssicherheit über 6 Jahre? In welcher Welt leben Sie eigentlich? Zeit aufzuwachen!
Troll 1am 24.10.2017 | 16:03
Rechnen können Sie auch. Schon mal was von Planungssicherheit gehört. Sie sind bloß neidisch und gönnen den Anderen die Dauerrente nicht.
Planungssicherheit über 6 Jahre? In welcher Welt leben Sie eigentlich? Zeit aufzuwachen!
W*lfgangam 24.10.2017 | 19:44
Hallo Ina, ergänzend zu den sinnvollen Vorbeiträgen: beobachten Sie die Rechtslage zum frühestmöglichen Rentenbeginn der AR wg. Schwerbehinderung (2014) und lassen sich dann zunächst beraten, ob nicht ggf. das Abwarten bis zu einem späteren Altersrentenbeginn 'günstiger' wäre - aus heutiger Sicht nicht, aber wir sind ja erst in 2017 und bis 2024/29 kann noch viel an den Rentengesetzen rumgestrickt werden. Gruß w.
W*lfgangam 24.10.2017 | 21:00
Hallo Ina, ergänzend zu den sinnvollen Vorbeiträgen: beobachten Sie die Rechtslage zum frühestmöglichen Rentenbeginn der AR wg. Schwerbehinderung (2014) und lassen sich dann zunächst beraten, ob nicht ggf. das Abwarten bis zu einem späteren Altersrentenbeginn 'günstiger' wäre - aus heutiger Sicht nicht, aber wir sind ja erst in 2017 und bis 2024/29 kann noch viel an den Rentengesetzen rumgestrickt werden. Gruß w.
...bla, bla, bla. Wieder nichts Neues W*lfgang!
...dafür war Ihr Beitrag um so wertvoller, jenseits von 'bla, bla, bla' - was hätte Ina nur ohne ihn gemacht?? Gruß w. PS: ich bin beruhigt, dass Sie 'Gute-Nacht-Experte' besonders wertvolle Hinweise einfach so aus der Lameng schüttelen können. Boahey, da kann man wirklich noch was lernen – Frage: kann man Rentenseminare bei Ihnen buchen?/mir fehlt noch Grundwissen *g ...wenn Sie nicht gerade/nur den Forenclown machen wollen, da nehm ich Rücksicht auf Ihren prallen Terminkalender – ehrlich, *Handdrauf ;-)
Mitleserinam 24.10.2017 | 22:16
Hallo Ina, ergänzend zu den sinnvollen Vorbeiträgen: beobachten Sie die Rechtslage zum frühestmöglichen Rentenbeginn der AR wg. Schwerbehinderung (2014) und lassen sich dann zunächst beraten, ob nicht ggf. das Abwarten bis zu einem späteren Altersrentenbeginn 'günstiger' wäre - aus heutiger Sicht nicht, aber wir sind ja erst in 2017 und bis 2024/29 kann noch viel an den Rentengesetzen rumgestrickt werden. Gruß w.
...bla, bla, bla. Wieder nichts Neues W*lfgang!
Bei allem Respekt Wolfgang, wirklich Neues haben Ihre letzten Beiträge nicht gebracht. Kann es sein, dass Sie sich um jeden Preis in den Mittelpunkt stellen wollen? Vorsicht, dass kann schnell nach hinten losgehen!
W*lfgangam 24.10.2017 | 22:32
> Kann es sein, dass Sie sich um jeden Preis in den Mittelpunkt stellen wollen? ...nichts Anderes habe ich vor, wirklich - Inhalt/Verstehen völlig egal ...ich zieh lediglich einen weiten Kreis um meinen Mittelpunkt, um alle Deppen einzufangen ...schon wieder eine mehr ;-) Gruß w.
Troll Nummer 2am 25.10.2017 | 07:50
Sie sind ein freundlicher Mensch. Nur die wenigen bedanken sich. Sie haben eine Lawine losgetreten. Und der Beitrag von Wolfi darüber kann man nur sich beömmeln. 24.10.2017, 19:44 Zitieren von W*lfgang Hallo Ina, ergänzend zu den sinnvollen Vorbeiträgen: beobachten Sie die Rechtslage zum frühestmöglichen Rentenbeginn der AR wg. Schwerbehinderung (2014) und lassen sich dann zunächst beraten, ob nicht ggf. das Abwarten bis zu einem späteren Altersrentenbeginn 'günstiger' wäre - aus heutiger Sicht nicht, aber wir sind ja erst in 2017 und bis 2024/29 kann noch viel an den Rentengesetzen rumgestrickt werden. Gruß w.
inaam 25.10.2017 | 07:37
Guten Morgen, mein Dank an alle die auf meine Frage geantwortet haben . Manchen von euch gelingt es tatsächlich, sinnvolle und informative Aussagen schriftlich zu formulieren. Aber auch den "Anderen" danke ich für die verschwendete Zeit, einen sinnfreien Kommentar zu verfassen. Ina
=//=am 25.10.2017 | 09:38
Noch eine letzte Anmerkung: Wenn jetzt eine Dauerrente gewährt wurde, ist es keine Arbeitsmarktrente mehr, sondern eine ganz "normale" volle Erwerbsminderungsrente. Dann ist das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf unter 3 Stunden abgesunken. Arbeitsmarktrenten werden IMMER befristet gezahlt.
inaam 25.10.2017 | 09:30
@Troll Nummer 2 Sie sind ein freundlicher Mensch. Nur die wenigen bedanken sich. Sie haben eine Lawine losgetreten. Und der Beitrag von Wolfi darüber kann man nur sich beömmeln. Mit Freundlichkeit komme ich oft an mein Ziel. Aber eine Lawine habe ich sicher nicht losgetreten. Dafür haben sich zu wenig uns allen bekannten "Trollen" an der Diskussion beteiligt.
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