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Experten-Antwort

volle Erwerbsunfähigkeit > vorgezogene Rente wegen Schwerbehinderung

von Weber22.12.2016 | 07:23
3506 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Seit 5 Jahren beziehe ich die volle Erwerbsminderungsrente. Ich werde jetzt zum 01.04.2017 wohl wieder arbeiten müssen. Nach 35 Beitragsjahren kann ich aber in die vorzeitige Altersrente gehen, da ich Schwerbehindert bin. Die 35 Jahren hätte ich mit 60 Jahren u. 3 Monate erreicht. Es fehlen noch (ab Januar 2017) noch 4 Jahr 3 Monate bis zum 60 Lebensjahr. Ich habe einen 450,00 € Job mit einem Stundenlohn von 9,25 €. Ich bin zahle freiwillig den höheren rentenbeitrag. Ich habe dadurch ein Jahreseinkommen von 5 400,00 € > derzeit ungefähr 1/5 vom Jahresdurchschitt des Jahrebeitrags (28 000 € > 1 Punkt). Inwiefern ist es lohnent weiter zu arbeiten, wenn meine Rente wie bisher die Höhe von Hartz 4 hat und ich bei der vorgezogenen Altersrente (60 Jahre 3 Monate) nur 450,00 € dazuverdienen darf. Lohnt es sich noch 4 Jahre zu arbeiten, wenn die Neuberechnung dannunter der bisherigen Rentenbezug liegt, da ja das Zusatzeinkommen verrechnet wird. (SGB XII) Mit freundlichem Gruß Weber

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.12.2016 | 13:24

Hallo Weber,

die Frage, ob es sich lohnt den Rentenanspruch, der im Gegenzug eine Minderung der Grundsicherung bedeuten würde, weiter zu steigern, können nur Sie selbst beantworten.

Fakt ist:

Aufgrund von Rentenversicherungspflicht bei Minijobs erwerben Sie Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung. Das bedeutet, dass die Beschäftigungszeit in vollem Umfang für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten berücksichtigt wird.

Pflichtbeitragszeiten sind beispielsweise auch Voraussetzung für

• eine vorzeitige Altersrente,

• Ansprüche auf Leistungen zur Rehabilitation,

• den Anspruch auf Übergangsgeld bei Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung,

• die Begründung oder Aufrechterhaltung des Anspruchs auf eine Rente wegen Erwerbsminderung.

Ein Jahr Arbeit bei einem monatlichen Verdienst von durchgehend 450 Euro entspricht bei der Zahlung des vollen Rentenversicherungsbeitrags mit Beteiligung des Arbeitnehmers einer monatlichen Rente von etwa 4,53 Euro (Jahr 2016).

Aus Ihren Angaben schließen wir, dass Sie im Jahr 1961 geboren sind. Sie können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen daher frühestens mit 61 Jahren und 6 Monaten in Anspruch nehmen.

Nicht ganz nachvollziehbar ist für uns, warum sich nach 35 Beitragsjahren so ein niedriger Rentenbetrag (Hartz IV – Niveau) ergibt.

Mit freundlichen Grüßen

11 Antworten

Max1964am 22.12.2016 | 23:10
wie bitte? unterstelllen wir nur mal nur beispielhaft 30 TEUR Jahreseinkommen, also ungefahr der reelle Durchschnittsverdienst. der von der Bundesregierung festgelegte Wert für das fiktive Durchschnittsentgelt beträgt 2016 ca. 36 TEUR. unterstellen wir das Verhältnis für 35 Jahre. macht rund 0,8333 EP x 35 Jahre = 29,165 EP, die gemindert um 10,8% vorgezogene Rente, also ZF 0,892 = 26,015 EP x West ARW 30,45 = 792,16 Euro mtl. Bruttorente, abzgl. KV/PV 9,85% macht zugunsten Konto mtl. = 714,13 Euro. also je nach Wohnort deutlich weniger als Grundsicherung/H4. schon beachtlich wenn die RV so tut, als wüsste sie das nicht....
GroKoam 23.12.2016 | 07:31
Zitat von Max1964 anzeigen
Nicht ganz nachvollziehbar ist für uns, warum sich nach 35 Beitragsjahren so ein niedriger Rentenbetrag (Hartz IV – Niveau) ergibt.
wie bitte? unterstelllen wir nur mal nur beispielhaft 30 TEUR Jahreseinkommen, also ungefahr der reelle Durchschnittsverdienst. der von der Bundesregierung festgelegte Wert für das fiktive Durchschnittsentgelt beträgt 2016 ca. 36 TEUR. unterstellen wir das Verhältnis für 35 Jahre. macht rund 0,8333 EP x 35 Jahre = 29,165 EP, die gemindert um 10,8% vorgezogene Rente, also ZF 0,892 = 26,015 EP x West ARW 30,45 = 792,16 Euro mtl. Bruttorente, abzgl. KV/PV 9,85% macht zugunsten Konto mtl. = 714,13 Euro. also je nach Wohnort deutlich weniger als Grundsicherung/H4. schon beachtlich wenn die RV so tut, als wüsste sie das nicht....
30.000 € der reelle Durchschnittsverdienst? 1953?
Hans Huberam 23.12.2016 | 08:59
Zitat von Max1964 anzeigen
Nicht ganz nachvollziehbar ist für uns, warum sich nach 35 Beitragsjahren so ein niedriger Rentenbetrag (Hartz IV – Niveau) ergibt.
wie bitte? unterstelllen wir nur mal nur beispielhaft 30 TEUR Jahreseinkommen, also ungefahr der reelle Durchschnittsverdienst. der von der Bundesregierung festgelegte Wert für das fiktive Durchschnittsentgelt beträgt 2016 ca. 36 TEUR. unterstellen wir das Verhältnis für 35 Jahre. macht rund 0,8333 EP x 35 Jahre = 29,165 EP, die gemindert um 10,8% vorgezogene Rente, also ZF 0,892 = 26,015 EP x West ARW 30,45 = 792,16 Euro mtl. Bruttorente, abzgl. KV/PV 9,85% macht zugunsten Konto mtl. = 714,13 Euro. also je nach Wohnort deutlich weniger als Grundsicherung/H4. schon beachtlich wenn die RV so tut, als wüsste sie das nicht.... Sehr gut erkannt, auch wenn man den Durchschnitt wie ich verdiente kommen etwas höhere Zahlen heraus aber man muss sich trotzdem von @Wolfgang sagen lassen: > Hans Huber: Bauleiter im Elektrohandwerk (...) Erwerbsminderungsrente ist 972 € netto. Ehrlich, Ihre (offiziellen) Einkünfte in den zurückliegenden Jahrzehnten müssen unterirdisch gewesen sein . Und das nach 37 Jahren Arbeit, was wohl nicht bedacht wird das in dieser Zeit auch Ausbildungszeiten, Wehrdienst, Krankheit und auch unverschuldete Arbeitslosigkeit wegen Insolvenz der Firma (Auftraggeber zahlt nicht) dadurch neuer Arbeitsplatzwechsel (neuer Chef sagt erst einmal schauen wir mal wie Sie sich machen was auch wieder erst einmal Lohnverzicht bedeutet) mitgerechnet werden und dann kann man sogar wie ich teilweise über den Durchschnitt verdienen und kommt trotzdem auf diese 972 € Erwerbsminderungsrente vor allen Dingen auch noch wenn man das Pech hatte kurz vor Juli 2014 erkrankt zu sein (2 Jahre weniger Zurechnungszeit) Aber das wäre schon wieder ein anderes Thema der Ungerechtigkeit. Hans Huber
zufälliger Leseram 23.12.2016 | 11:30
Zitat von Max1964 anzeigen
Falls Sie es noch nicht wussten: Der Regelbedarf Hartz IV liegt bei 404,- Euro, nicht bei 792,16 Euro. Das ist also knapp die Hälfte. Damit stimmt Ihre Aussage mit den Durchschnittsverdiensten nicht. Ich arbeite selbst bei der Rentenversicherung und kann der Expertin/dem Experten nur beipflichten: Nach 35 Beitragsjahren ist eine Rente von 404,- Euro außergewöhnlich niedrig. Zu beachten ist vor allem, dass es sich laut Frau/Herrn Weber um 35 Beitragsjahre handeln soll, also offensichtlich keine beitragsfreien Zeiten reinspielen. Wenn man bedenkt, dass bei 35 Beitragsjahren regelmäßig Mindestentgeltpunkte nach § 262 SGB VI ermittelt werden, müssen die Entgeltpunkte vor 1992 schon sehr niedrig gewesen sein, damit die Rente nur 404,- Euro beträgt.
GroKoam 23.12.2016 | 13:52
Zitat von Hans Huber anzeigen
Hans Huber schrieb

Nicht ganz nachvollziehbar ist für uns, warum sich nach 35 Beitragsjahren so ein niedriger Rentenbetrag (Hartz IV – Niveau) ergibt.

[/quote]

wie bitte?

unterstelllen wir nur mal nur beispielhaft 30 TEUR Jahreseinkommen, also ungefahr der reelle Durchschnittsverdienst. der von der Bundesregierung festgelegte Wert für das fiktive Durchschnittsentgelt beträgt 2016 ca. 36 TEUR. unterstellen wir das Verhältnis für 35 Jahre.

macht rund 0,8333 EP x 35 Jahre = 29,165 EP, die gemindert um 10,8% vorgezogene Rente, also ZF 0,892 = 26,015 EP

x West ARW 30,45 = 792,16 Euro mtl. Bruttorente, abzgl. KV/PV 9,85% macht zugunsten Konto mtl. = 714,13 Euro. also je nach Wohnort deutlich weniger als Grundsicherung/H4.

schon beachtlich wenn die RV so tut, als wüsste sie das nicht....

Sehr gut erkannt, auch wenn man den Durchschnitt wie ich verdiente kommen etwas höhere Zahlen heraus aber man muss sich trotzdem von @Wolfgang sagen lassen:

> Hans Huber: Bauleiter im Elektrohandwerk (...) Erwerbsminderungsrente ist 972 € netto.

Ehrlich, Ihre (offiziellen) Einkünfte in den zurückliegenden Jahrzehnten müssen unterirdisch gewesen sein .

Und das nach 37 Jahren Arbeit, was wohl nicht bedacht wird das in dieser Zeit auch Ausbildungszeiten, Wehrdienst, Krankheit und auch unverschuldete Arbeitslosigkeit wegen Insolvenz der Firma (Auftraggeber zahlt nicht) dadurch neuer Arbeitsplatzwechsel (neuer Chef sagt erst einmal schauen wir mal wie Sie sich machen was auch wieder erst einmal Lohnverzicht bedeutet) mitgerechnet werden und dann kann man sogar wie ich teilweise über den Durchschnitt verdienen und kommt trotzdem auf diese 972 € Erwerbsminderungsrente vor allen Dingen auch noch wenn man das Pech hatte kurz vor Juli 2014 erkrankt zu sein (2 Jahre weniger Zurechnungszeit)

Aber das wäre schon wieder ein anderes Thema der Ungerechtigkeit.

Hans Huber

wie bitte? unterstelllen wir nur mal nur beispielhaft 30 TEUR Jahreseinkommen, also ungefahr der reelle Durchschnittsverdienst. der von der Bundesregierung festgelegte Wert für das fiktive Durchschnittsentgelt beträgt 2016 ca. 36 TEUR. unterstellen wir das Verhältnis für 35 Jahre. macht rund 0,8333 EP x 35 Jahre = 29,165 EP, die gemindert um 10,8% vorgezogene Rente, also ZF 0,892 = 26,015 EP x West ARW 30,45 = 792,16 Euro mtl. Bruttorente, abzgl. KV/PV 9,85% macht zugunsten Konto mtl. = 714,13 Euro. also je nach Wohnort deutlich weniger als Grundsicherung/H4. schon beachtlich wenn die RV so tut, als wüsste sie das nicht.... Sehr gut erkannt, auch wenn man den Durchschnitt wie ich verdiente kommen etwas höhere Zahlen heraus aber man muss sich trotzdem von @Wolfgang sagen lassen: > Hans Huber: Bauleiter im Elektrohandwerk (...) Erwerbsminderungsrente ist 972 € netto. Ehrlich, Ihre (offiziellen) Einkünfte in den zurückliegenden Jahrzehnten müssen unterirdisch gewesen sein . Und das nach 37 Jahren Arbeit, was wohl nicht bedacht wird das in dieser Zeit auch Ausbildungszeiten, Wehrdienst, Krankheit und auch unverschuldete Arbeitslosigkeit wegen Insolvenz der Firma (Auftraggeber zahlt nicht) dadurch neuer Arbeitsplatzwechsel (neuer Chef sagt erst einmal schauen wir mal wie Sie sich machen was auch wieder erst einmal Lohnverzicht bedeutet) mitgerechnet werden und dann kann man sogar wie ich teilweise über den Durchschnitt verdienen und kommt trotzdem auf diese 972 € Erwerbsminderungsrente vor allen Dingen auch noch wenn man das Pech hatte kurz vor Juli 2014 erkrankt zu sein (2 Jahre weniger Zurechnungszeit) Aber das wäre schon wieder ein anderes Thema der Ungerechtigkeit. Hans Huber
Und immer sind die Anderen Schuld. Was für ein Jammerlappen.
GroKoDilam 23.12.2016 | 15:18
Zitat von GroKo anzeigen
GroKo schrieb

wie bitte?

unterstelllen wir nur mal nur beispielhaft 30 TEUR Jahreseinkommen, also ungefahr der reelle Durchschnittsverdienst. der von der Bundesregierung festgelegte Wert für das fiktive Durchschnittsentgelt beträgt 2016 ca. 36 TEUR. unterstellen wir das Verhältnis für 35 Jahre.

macht rund 0,8333 EP x 35 Jahre = 29,165 EP, die gemindert um 10,8% vorgezogene Rente, also ZF 0,892 = 26,015 EP

x West ARW 30,45 = 792,16 Euro mtl. Bruttorente, abzgl. KV/PV 9,85% macht zugunsten Konto mtl. = 714,13 Euro. also je nach Wohnort deutlich weniger als Grundsicherung/H4.

schon beachtlich wenn die RV so tut, als wüsste sie das nicht....

Sehr gut erkannt, auch wenn man den Durchschnitt wie ich verdiente kommen etwas höhere Zahlen heraus aber man muss sich trotzdem von @Wolfgang sagen lassen:

> Hans Huber: Bauleiter im Elektrohandwerk (...) Erwerbsminderungsrente ist 972 € netto.

Ehrlich, Ihre (offiziellen) Einkünfte in den zurückliegenden Jahrzehnten müssen unterirdisch gewesen sein .

Und das nach 37 Jahren Arbeit, was wohl nicht bedacht wird das in dieser Zeit auch Ausbildungszeiten, Wehrdienst, Krankheit und auch unverschuldete Arbeitslosigkeit wegen Insolvenz der Firma (Auftraggeber zahlt nicht) dadurch neuer Arbeitsplatzwechsel (neuer Chef sagt erst einmal schauen wir mal wie Sie sich machen was auch wieder erst einmal Lohnverzicht bedeutet) mitgerechnet werden und dann kann man sogar wie ich teilweise über den Durchschnitt verdienen und kommt trotzdem auf diese 972 € Erwerbsminderungsrente vor allen Dingen auch noch wenn man das Pech hatte kurz vor Juli 2014 erkrankt zu sein (2 Jahre weniger Zurechnungszeit)

Aber das wäre schon wieder ein anderes Thema der Ungerechtigkeit.

Hans Huber

[/quote]

Und immer sind die Anderen Schuld.

Was für ein Jammerlappen.

Nicht ganz nachvollziehbar ist für uns, warum sich nach 35 Beitragsjahren so ein niedriger Rentenbetrag (Hartz IV – Niveau) ergibt.
wie bitte? unterstelllen wir nur mal nur beispielhaft 30 TEUR Jahreseinkommen, also ungefahr der reelle Durchschnittsverdienst. der von der Bundesregierung festgelegte Wert für das fiktive Durchschnittsentgelt beträgt 2016 ca. 36 TEUR. unterstellen wir das Verhältnis für 35 Jahre. macht rund 0,8333 EP x 35 Jahre = 29,165 EP, die gemindert um 10,8% vorgezogene Rente, also ZF 0,892 = 26,015 EP x West ARW 30,45 = 792,16 Euro mtl. Bruttorente, abzgl. KV/PV 9,85% macht zugunsten Konto mtl. = 714,13 Euro. also je nach Wohnort deutlich weniger als Grundsicherung/H4. schon beachtlich wenn die RV so tut, als wüsste sie das nicht.... Sehr gut erkannt, auch wenn man den Durchschnitt wie ich verdiente kommen etwas höhere Zahlen heraus aber man muss sich trotzdem von @Wolfgang sagen lassen: > Hans Huber: Bauleiter im Elektrohandwerk (...) Erwerbsminderungsrente ist 972 € netto. Ehrlich, Ihre (offiziellen) Einkünfte in den zurückliegenden Jahrzehnten müssen unterirdisch gewesen sein . Und das nach 37 Jahren Arbeit, was wohl nicht bedacht wird das in dieser Zeit auch Ausbildungszeiten, Wehrdienst, Krankheit und auch unverschuldete Arbeitslosigkeit wegen Insolvenz der Firma (Auftraggeber zahlt nicht) dadurch neuer Arbeitsplatzwechsel (neuer Chef sagt erst einmal schauen wir mal wie Sie sich machen was auch wieder erst einmal Lohnverzicht bedeutet) mitgerechnet werden und dann kann man sogar wie ich teilweise über den Durchschnitt verdienen und kommt trotzdem auf diese 972 € Erwerbsminderungsrente vor allen Dingen auch noch wenn man das Pech hatte kurz vor Juli 2014 erkrankt zu sein (2 Jahre weniger Zurechnungszeit) Aber das wäre schon wieder ein anderes Thema der Ungerechtigkeit. Hans Huber
Und immer sind die Anderen Schuld. Was für ein Jammerlappen.
Also bitte, etwas mehr Mitleid. Der arme Huber musste eine Ausbildung machen. Musste Wehrdienst leisten. War arbeitslos. war krank. Musste den Arbeitgeber wechseln. Bezieht eine Rente. Das sind echte Schicksalschläge, wenn nicht sogar Ungerechtigkeiten. Das passiert nicht jedem!
Andre*sam 27.12.2016 | 17:10
Zitat von zufälliger Leser anzeigen
zufälliger Leser schrieb

"bestenfalls für den Zeitraum von 6 Monaten"?

"bestenfalls"?

Nun, da haben Sie wohl den Gesetzestext des § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II nicht richtig gelesen und sich auch nicht mit den Richtlinien auseinandergesetzt. In die Anweisung des Jobcenters München wurde beispielsweise die Begrenzung auf 6 Monate erst gar nicht übernommen, da dieser gesetzlich vermutete Regelfall in München völlig illusorisch ist.

Die Leistungsempfänger müssen sich zwar um eine angemessene – sprich: günstige – Unterkunft bemühen, werden aber dummerweise keine finden. Denn erstens ist eine günstige Unterkunft in den genannten Großstädten absolute Mangelware. Und zweitens erfreuen sich die Vermieter von solch günstigem Wohnraum einer sehr regen Nachfrage. Glauben Sie ernsthaft, diese Vermieter werden ausgerechnet den Hartz-IV-Empfänger auswählen, wenn Sie auch einen (vermeintlich) besseren Mieter wählen können? Meinen Sie ernsthaft, das Jobcenter kürzt dem Leistungsempfänger nach "bestenfalls" 6 Monaten die Erstattung von Unterkunftskosten, wenn der Leistungsempfänger trotz Bemühungen keine angemessene Unterkunft finden kann? Träumen Sie weiter!

Und eins noch: Machen Sie Ihre Rechnung mit den Kosten für angemessene Unterkunft doch mal für die Hartz-IV-Empfänger in Ostfriesland auf. Kommen Sie dann auch noch über 792,16 Euro?

Nichts für ungut, aber man kann diese Rechnungen in jede beliebige Richtung drehen, die einem gerade gefällt (message jetzt angekommen?). Daher können Sie sich Ihr "ich weiß es besser"-Geschwätz sparen.

Falls Sie es noch nicht wussten: Zum Regelbedarf addieren sich bei Grundsicherung noch die Kosten der Unterkunft. Vielerorts dürfte da mit 792,16 Euro nicht der Bedarf gedeckt sein, so dass bei einer Rente in dieser Höhe aufgestockt werden muss und der Betroffene auf die Grundsicherung angewiesen ist.
zufälliger Leseram 27.12.2016 | 20:18
Zitat von Andre*s anzeigen
Falls Sie es noch nicht wussten: Der Regelbedarf Hartz IV liegt bei 404,- Euro, nicht bei 792,16 Euro. Das ist also knapp die Hälfte. Damit stimmt Ihre Aussage mit den Durchschnittsverdiensten nicht.
Falls Sie es noch nicht wussten: Zum Regelbedarf addieren sich bei Grundsicherung noch die Kosten der Unterkunft. Vielerorts dürfte da mit 792,16 Euro nicht der Bedarf gedeckt sein, so dass bei einer Rente in dieser Höhe aufgestockt werden muss und der Betroffene auf die Grundsicherung angewiesen ist.
Ja, vielen Dank für Ihre Aufklärung. In Städten wie Berlin, Hamburg und München betragen die Kosten für die Unterkunft bisweilen sogar 1.000,- Euro. Zuzüglich Regelsatz von 404,- Euro ergeben sich 1.404,- Euro. Dann rechnen wir noch einmalige Leistungen in Höhe von ca. 200,- Euro hinzu. Also: Hartz IV = 1.604,- Euro. In den Großstädten und Ballungsräumen leben ja bekanntlich die meisten Leute. Habe ich noch was vergessen? Viele Grüße Pippi Langstrumpf
Andre*sam 27.12.2016 | 21:13
Zitat von zufälliger Leser anzeigen
zufälliger Leser schrieb

"bestenfalls für den Zeitraum von 6 Monaten"?

"bestenfalls"?

Nun, da haben Sie wohl den Gesetzestext des § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II nicht richtig gelesen und sich auch nicht mit den Richtlinien auseinandergesetzt. In die Anweisung des Jobcenters München wurde beispielsweise die Begrenzung auf 6 Monate erst gar nicht übernommen, da dieser gesetzlich vermutete Regelfall in München völlig illusorisch ist.

Die Leistungsempfänger müssen sich zwar um eine angemessene – sprich: günstige – Unterkunft bemühen, werden aber dummerweise keine finden. Denn erstens ist eine günstige Unterkunft in den genannten Großstädten absolute Mangelware. Und zweitens erfreuen sich die Vermieter von solch günstigem Wohnraum einer sehr regen Nachfrage. Glauben Sie ernsthaft, diese Vermieter werden ausgerechnet den Hartz-IV-Empfänger auswählen, wenn Sie auch einen (vermeintlich) besseren Mieter wählen können? Meinen Sie ernsthaft, das Jobcenter kürzt dem Leistungsempfänger nach "bestenfalls" 6 Monaten die Erstattung von Unterkunftskosten, wenn der Leistungsempfänger trotz Bemühungen keine angemessene Unterkunft finden kann? Träumen Sie weiter!

Und eins noch: Machen Sie Ihre Rechnung mit den Kosten für angemessene Unterkunft doch mal für die Hartz-IV-Empfänger in Ostfriesland auf. Kommen Sie dann auch noch über 792,16 Euro?

Nichts für ungut, aber man kann diese Rechnungen in jede beliebige Richtung drehen, die einem gerade gefällt (message jetzt angekommen?). Daher können Sie sich Ihr "ich weiß es besser"-Geschwätz sparen.

Falls Sie es noch nicht wussten: Zum Regelbedarf addieren sich bei Grundsicherung noch die Kosten der Unterkunft. Vielerorts dürfte da mit 792,16 Euro nicht der Bedarf gedeckt sein, so dass bei einer Rente in dieser Höhe aufgestockt werden muss und der Betroffene auf die Grundsicherung angewiesen ist.
In Städten wie Berlin, Hamburg und München betragen die Kosten für die Unterkunft bisweilen sogar 1.000,- Euro. Zuzüglich Regelsatz von 404,- Euro ergeben sich 1.404,- Euro. Dann rechnen wir noch einmalige Leistungen in Höhe von ca. 200,- Euro hinzu. Also: Hartz IV = 1.604,- Euro. In den Großstädten und Ballungsräumen leben ja bekanntlich die meisten Leute.
Die Kosten der Unterkunft werden bei der Grundsicherung nur im angemessenen Rahmen berücksichtigt. Die genannten Zahlen werden bestenfalls für den Zeitraum von 6 Monaten übernommen, in der Zeit muss sich der Leistungsempfänger um eine angemessene Unterkunft bemühen. Es gibt in den genannten Städten Richtlinien betreffs angemessener Kosten der Unterkunft, im Normalfall wird von den Trägern der Grundsicherung die Bruttokaltmiete benannt, für Single wären das: Berlin - 364,50 Euro Hamburg - 363,50 Euro München - 642,00 Euro Dazu kommen dann noch die Heizkosten ... In keiner der 3 Städte würde man also mit einer Rente von 792,16 Euro über dem Niveau der Grundsicherung liegen.
W*lfgangam 27.12.2016 | 22:24
Zitat von Andre*s anzeigen
Bitte, hört auf euch zu streiten! - ich lebe in einer Stadt mit 'leicht' erhöhter Kaltmiete ...insofern das in die aktuelle Grundsicherung/Regelsatz + regionale Ontop-Kosten mit einfließt – das weiß man vor Ort. Rd. 400 _ist_ der Regelsatz zum Leben, den Rest dazu sind 'fixe' Kostenübernahme ...und da braucht man sich auch nicht zu wundern, warum nach 35 Jahren die Rente von Weber so schäbig ist/Mindestentgeltpunkte keinen 'Aufschwung' für die Rente bringen - ist halt so ...dumm gelaufen würde ich sagen/Entgelte dauerhaft _entsprechend_ dem Leistungsniveau … Wenn wie alle Aussagen zu diesem Thema noch mal Revue passieren lassen, stimmen wir alle wunderbar überein :-) Gruß w.
zufälliger Leseram 28.12.2016 | 11:16
Zitat von Andre*s anzeigen
"bestenfalls für den Zeitraum von 6 Monaten"? "bestenfalls"? Nun, da haben Sie wohl den Gesetzestext des § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II nicht richtig gelesen und sich auch nicht mit den Richtlinien auseinandergesetzt. In die Anweisung des Jobcenters München wurde beispielsweise die Begrenzung auf 6 Monate erst gar nicht übernommen, da dieser gesetzlich vermutete Regelfall in München völlig illusorisch ist. Die Leistungsempfänger müssen sich zwar um eine angemessene – sprich: günstige – Unterkunft bemühen, werden aber dummerweise keine finden. Denn erstens ist eine günstige Unterkunft in den genannten Großstädten absolute Mangelware. Und zweitens erfreuen sich die Vermieter von solch günstigem Wohnraum einer sehr regen Nachfrage. Glauben Sie ernsthaft, diese Vermieter werden ausgerechnet den Hartz-IV-Empfänger auswählen, wenn Sie auch einen (vermeintlich) besseren Mieter wählen können? Meinen Sie ernsthaft, das Jobcenter kürzt dem Leistungsempfänger nach "bestenfalls" 6 Monaten die Erstattung von Unterkunftskosten, wenn der Leistungsempfänger trotz Bemühungen keine angemessene Unterkunft finden kann? Träumen Sie weiter! Und eins noch: Machen Sie Ihre Rechnung mit den Kosten für angemessene Unterkunft doch mal für die Hartz-IV-Empfänger in Ostfriesland auf. Kommen Sie dann auch noch über 792,16 Euro? Nichts für ungut, aber man kann diese Rechnungen in jede beliebige Richtung drehen, die einem gerade gefällt (message jetzt angekommen?). Daher können Sie sich Ihr "ich weiß es besser"-Geschwätz sparen.
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