Hallo, Detlef,
eine Rente wegen voller Erwerbsminderung ist nach § 102 Abs.2 und 2a SGB 6 grundsätzlich zu befristen. Sollte Ihre Gesundheit nach den 3 Jahren nicht wieder hergestellt oder sich wesentlich verbessert haben, kann ein Antrag auf Weitergewährung der Erwerbsminderungsrente gestellt werden. Diesen Antrag sollten Sie 3 Monate vor Beendigung der Rentenzahlung bei Ihrem Versicherungsträger stellen.
Hier sind auch die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe kostenfrei behilflich.