Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenJa Sie können auch gern separat den R210 von sich selber stellen.
Aber zumindest beim dem Rentenevrsicherungsträger, bei welchem ich tätig bin, wird es so gehandhabt, dass die Schreiben zwischen 3 und 5 Monaten vor Wegfall der Zeitrente rausgeschickt werden.
Dies ist sogar dem Rentenbescheid auf Zeit zu entnehmen.
„Die Rente fällt mit dem xxxxxxxx weg, ohne dass ein weiterer Bescheid erteilt wird (§ 102 Abs. 2 SGB 6). Rechtzeitig vor dem Wegfallzeitpunkt wird erneut geprüft, ob darüber hinaus ein Rentenanspruch besteht. Nach Abschluss dieser Prüfung ergeht eine weitere Mitteilung.“
Hallo Rentner1956,
Sie brauchen die Verlängerung der Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht zu beantragen.
Rechtzeitig vor dem Wegfallzeitpunkt wird erneut von Amts wegen geprüft, ob darüber hinaus ein Rentenanspruch besteht.
Sehr richtig, Herr/Frau Glimpnickel hat Recht! Kalle: Setzen, 6 mit * und ab in die Sonderschule!fakt ist, dass die drv kein amt ist sondern eine anstalt des öffentlichen rechts. der erste experte schrieb aber dass kein verlängerungsantrag nötig ist und von amts wegen geprüft wird. das ist völliger blödsinn experte wohl noch in ausbildung??? ohne r120 gibt es keine verlängerung der vollen emr bei keiner drv in deutschland!!!!Lern gefälligst erstmal richtiges Deutsch und eine ordentliche Groß-/Kleinschreibung, bevor du hier rumpöbelst!
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