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Experten-Antwort

volle oder verschlossener Arbeitsmarkt

von Rentner195629.04.2015 | 13:00
2535 Ansichten
18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo und guten Tag, ich bekomme Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auf Dauer und volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit bis 1.2.2016. Ich bin 59 Jahre alt und schwerbehindert. . Meine Frage, ist es besser die Verlängerung der vollen EM Rente zu beantragen oder kann die volle EM Rente, nach dem 1.2.2016 wegen verschlossenem Arbeitsmarkt greifen? Was ist sinnvoller? Danke schon mal für eure Antworten.

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 29.04.2015 | 14:02

Ja Sie können auch gern separat den R210 von sich selber stellen.

Aber zumindest beim dem Rentenevrsicherungsträger, bei welchem ich tätig bin, wird es so gehandhabt, dass die Schreiben zwischen 3 und 5 Monaten vor Wegfall der Zeitrente rausgeschickt werden.

Dies ist sogar dem Rentenbescheid auf Zeit zu entnehmen.

„Die Rente fällt mit dem xxxxxxxx weg, ohne dass ein weiterer Bescheid erteilt wird (§ 102 Abs. 2 SGB 6). Rechtzeitig vor dem Wegfallzeitpunkt wird erneut geprüft, ob darüber hinaus ein Rentenanspruch besteht. Nach Abschluss dieser Prüfung ergeht eine weitere Mitteilung.“

Experten-Antwortam 29.04.2015 | 13:15

Hallo Rentner1956,

Sie brauchen die Verlängerung der Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht zu beantragen.

Rechtzeitig vor dem Wegfallzeitpunkt wird erneut von Amts wegen geprüft, ob darüber hinaus ein Rentenanspruch besteht.

16 Antworten

Kalleam 29.04.2015 | 13:33
also von amts wegen wir die volle ewr nicht geprüft, dazu bedarf es das r120 formular dass du rechtzeitig zugesendet bekommst und es ausgefüllt zurücksenden musst, erst dann prüft die drv die weitergewährung der vollen emr. ansonsten fällt diese weg und du bekommst die twemr weiter mit überprüfung ob arbeitsmarkt verschlossen oder nicht. ich würde an deiner stelle den r120 ausfüllen und abwarten.
Mitleseram 29.04.2015 | 13:45
@Experte: Seit wann wird beim Wegfall einer Zeitrente die Verlängerung von Amts wegen geprüft? Ist denn nicht hier zwingend ein Antrag auf Verlängerung (R120) erforderlich?
Kai-Uweam 29.04.2015 | 14:50
R120 reicht aus. Steht in den Bescheiden drin, das stimmt, aber das wird hier nicht so gehandhabt.
MitarbeiterRentenversicherungam 29.04.2015 | 15:01
Ich kenne den Verfahrensweg auch nur so, wie der Experte ihn schildert. Ich bin im Rentenbüro beschäftigt. Wir geben in den Versicherungskonten Termine vor und schreiben die Versicherten vor Ablauf an. Natürlich gibt es aber auch Versicherte, die den R120 von sich aus stellen oder formlos eine Weiterbewilligung beantragen.
Kalleam 29.04.2015 | 19:37
fakt ist, dass die drv kein amt ist sondern eine anstalt des öffentlichen rechts. der erste experte schrieb aber dass kein verlängerungsantrag nötig ist und von amts wegen geprüft wird. das ist völliger blödsinn experte wohl noch in ausbildung??? ohne r120 gibt es keine verlängerung der vollen emr bei keiner drv in deutschland!!!!
Schorscham 29.04.2015 | 19:50
Die DRV ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts die hoheitliche Aufgaben erfüllt und sehr wohl einen Behörden-Status hat. (Ist eine Behörde auch kein "Amt"?) http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperschaft_des_%C3%B6ffentli… Gerne geschehen
MitarbeiterRentenversicherungam 30.04.2015 | 09:12
Bei welcher Anstalt arbeitest du denn? Ist ja lustig, dass das keine Behörde/Amt ist:-) Keine Ahnung haben und dann so ne Sprüche reißen, das kann ich ja leiden.
Sonderschulmeisteram 01.05.2015 | 12:34
fakt ist, dass die drv kein amt ist sondern eine anstalt des öffentlichen rechts. der erste experte schrieb aber dass kein verlängerungsantrag nötig ist und von amts wegen geprüft wird. das ist völliger blödsinn experte wohl noch in ausbildung??? ohne r120 gibt es keine verlängerung der vollen emr bei keiner drv in deutschland!!!!
Lern gefälligst erstmal richtiges Deutsch und eine ordentliche Groß-/Kleinschreibung, bevor du hier rumpöbelst!
Sehr richtig, Herr/Frau Glimpnickel hat Recht! Kalle: Setzen, 6 mit * und ab in die Sonderschule!
Glimpnickelam 01.05.2015 | 12:32
Lern gefälligst erstmal richtiges Deutsch und eine ordentliche Groß-/Kleinschreibung, bevor du hier rumpöbelst!
Kalleam 01.05.2015 | 14:09
geht auch baumschule???
Schorscham 01.05.2015 | 14:50
Versuchen Sie es mal dort: http://www.lese-rechtschreib-schule.de/
Rentner1956am 02.05.2015 | 08:54
Hallo und guten Morgen, warum konzentriert man sich nicht auf die Fragestellungen in diesem Forum? Es kommen immer wieder Antworten die damit überhaupt nichts zu tun haben. Ist dies Klugmeierei, Wichtigtuerei oder leiden manche unter einer Profillierungsneurose. Das geht in manchen Beiträgen ja soweit, das es derart ausfällig wird. Hat manch einer hier Langeweile oder erfreut man sich daran andere Menschen zu beleidigen und sitzt dann lachend vor dem PC. Wie krank müssen manche Menschen in ihrem Hirn sein. Liebe Grüße an alle die dieses Forum ernst nehmen.
Glimpnickelam 02.05.2015 | 17:28
Rabääääähhhhhhhhhhhhh, rabääääääähhhhhhhhhhh, heul doch, heul doch, heul doch .... sowas von humorlos
Rentner1956am 02.05.2015 | 17:48
Merkst du eigentlich nicht wie lächerlich du dich machst. Du Vollpfosten. An die Moderatoren...veröffentlicht doch mal die IP Adresse von solchen geistigen Tieffliegern
Rentner1956am 03.05.2015 | 15:28
Hallo Schorsch Wollen sie es nicht verstehen oder können sie es nicht verstehen. Ich bleibe bei meinen Aussagen das jeder der dieses Forum ins lächerliche zieht und dumme Kommentare abgibt ein geistiger Tiefflieger ist. Schaun sie sich manche abgegebenen Antworten in den Beiträgen an.
Schorscham 03.05.2015 | 14:41
Wenn sich jemand gegen beleidigende Äußerungen wie z.B. "Vollpfosten" oder "geistiger Tiefflieger" zur Wehr setzen möchte, muss er nur bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstatten. Die "IP-Nummer" wird dann ggf. von Amts wegen ermittelt. Der Forenbetreiber darf von sich aus gar keine "IP-Nummern" herausgeben. Seien Sie also in Zukunft besser etwas vorsichtiger mit Ihrer Wortwahl. MfG
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