Hallo Frau Silva, sofern Ihnen die volle Erwerbsminderungsrente nicht aufgrund eines verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes bewilligt wurde, stimme ich den Äußerungen von Kai-Uwe zu. Ist der verschlossene Arbeitsmarkt der Grund für die volle Erwerbsminderungsrente, kann die Befristung der Rente immer wieder erneuert werden.