Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Vollererwerbsminderungrente Verlängerung

von Silva, Ana26.05.2014 | 11:58
846 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich bin 38 Jahre alt und habe folgende Frage. Ich habe das zweite Mal die Vollenerwerbsminderungsrente bewilligt bekommen,erst waren es 3 Jahre, dann auf zwei Jahre verlängert ..2015 sind die Zwei Jahre rum, was passiert dann, bekomme ich automatisch eine unbefristet Rente wegen voller Erwerbsminderung? Grund für die Rente war, dass ich Stark unter Depression leide, mit Angst und Panikattacke sehr zu kämpfen habe, dazu kommt noch dass ich unter Schlafstörung, bzw. nachts keine Sauerstoff bekomme, mit eine Sauerstofgerät schlafen muss mit Maske..habe jetzt leider vergessen, wie das Gerät heißt....und ich habe auf Grund der ganze Medikamente sehr viel zugenommen, jetzt wiege ich 140 kg ( Adipositas ), habe schon 8 kg abgenommen, aber das ist noch eine lange Weg. Bitte um Information dazu. Bedanke mich ganz herzlich liebe Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Silva, sofern Ihnen die volle Erwerbsminderungsrente nicht aufgrund eines verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes bewilligt wurde, stimme ich den Äußerungen von Kai-Uwe zu. Ist der verschlossene Arbeitsmarkt der Grund für die volle Erwerbsminderungsrente, kann die Befristung der Rente immer wieder erneuert werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Kai-Uweam 26.05.2014 | 13:13
Hallo Ana, wenn das "Rentenende" in 2015 ansteht, sollten Sie einen Weitergewährungsantrag stellen, sofern Sie sich dann weiterhin für erwerbsgemindert halten. Die Rentenversicherung prüft dann anhand der medizinischen Sachverhalte, ob weiterhin ein Rentenanspruch besteht. Eine unbefristete vEM-Rente kommt dann in Betracht, wenn die Besserung Ihres Zustandes in nächster Zeit nicht wahrscheinlich ist (im Gesetz werden hier von 9 Jahren gesprochen). Nachzulesen in §102 Abs. 2 SGB VI sind die folgenden kurz zusammengefassten Fakten: - Renten werden grundsätzlich erstmal auf maximal 3 Jahre befristet. - Eine Befristung darf insgesamt maximal für 9 Jahre erfolgen (also z.B. 3 mal für 3 Jahre befristet. Ich geh mal davon aus, dass in 2015 Ihre Rente weiterhin auf 3 Jahre befristet wird und wohl 2018 darüber dann entschieden wird, ob Ihnen eine unbefristete Rente gezahlt werden soll. Grüße
Duarte-Dalbeck, Anaam 27.05.2014 | 19:30
Hallo, vielen Dank. Ich bekomme wahrscheinlich frühzeitig bescheid von der Rentenversicherung, was ich dann tun muss...wegen der Verlängerung. LG
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026