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Experten-Antwort

Vollzeitmaßname,Praktikum auch Teilzeit möglich?

von Klaus08.06.2018 | 12:14
388 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich bin in momentan in einer Beruflichen Rehabilitation, in diesen auch Praktikums mit inbegriffen sind. Die Maßnahme ist Vollzeit, in dieser Maßnahme sollen verschiedene Berufsfelder ausprobiert werden. Soweit so gut, aber kann ich auch ein Praktikum in Teilzeit annehmen zum Erproben, oder muss das zwingend Vollzeit sein? Das Praktikum ist ja eigentlich zum erproben gedacht, ob das Arbeiten noch geht mit den Einschränkungen und oder ob mir der Beruf überhaupt liegt/gefällt. Kann mir da jemand was zu sagen? Danke Klaus

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.06.2018 | 12:52

Hallo Klaus,

Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation (LTA) einschließlich der erforderlichen Praktika werden grundsätzlich nur in Vollzeitform durchgeführt.

2 Antworten

???am 08.06.2018 | 12:33
Nein. Anscheinend Sie ja in der Lage, Vollzeit zu arbeiten. Sonst wären Sie ja gar nicht in der Maßnahme. Warum sollten Sie dann das Praktikum nur in Teilzeit machen? Schließlich wollen Sie ja auch das volle Übergangsgeld, oder wäre Sie da mit nur einem entsprechendem Anteil zufrieden? Wenn Sie später nur Teilzeit arbeiten gehen wollen, können Sie das ja dann mit dem Arbeitgeber im Arbeitsvertrag so vereinbaren.
Klausam 08.06.2018 | 18:24
Gut dann weiß ich bescheid, vielen Dank.
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