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Experten-Antwort

von EMR in Schwerbehinderungsrente

von ich03.05.2016 | 19:13
1243 Ansichten
4 Antworten

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Erstmal ein tolles Forum ist das hier. Ich bekomme noch bis zum Dez. 16 eine EMR und könnte aber ab Juni 16 in Rente mit Schwerbehinderung gehen. Nun würde ich gerne wissen wie ich mich besser stehen würde. Ab Juni in die Schwerbehintertenrente zu gehen oder bis Dez warten bis die EMR ausläuft. ? Danke für jeden Rat. ----------

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

bei einer Umwandlung der Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente ist die Summe der bisherigen Entgeltpunkte besitzgeschützt. Das heißt der letzte Zahlbetrag wird mindestens weitergezahlt.

Damit die nachfolgende Altersrente höher ausfällt, müssen seit dem Eintritt der Erwerbsminderung noch weitere Beiträge gezahlt worden sein und es dürfen keine Neuregelungen für die Bewertung von Versicherungszeiten in Kraft getreten sein.

In den meisten Fällen verbleibt es nach der Umwandlung beim letzten Zahlbetrag. Gewißheit bekommen Sie aber nur durch eine Probeberechnung. Diese können Sie für die beiden von Ihnen favorisierten Wechseltermine anfordern.

Achtung ist bei der Ausübung einer Pflegetätigkeit geboten, da hier mit dem Beginn der Altersrente die Beitragszahlung durch die Pflegekasse eingestellt wird. In dem Fall wäre es ratsam, sofern noch andere Personen an der Pflege beteiligt sind, diese als Pflegeperson eintragen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

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3 Antworten

W*lfgangam 03.05.2016 | 19:44
Hallo ich, das wird wohl Hose wie Jack sein, jeweils alter Rentenbetrag unter neuem Namen. Die bisherigen Abschläge bleiben erhalten, lediglich neue Zeiten seit Beginn der Zurechnungszeit können die Höhe der Rente beeinflussen. Fordern Sie einfach 2 Probeberechnungen zu den unterschiedlichen Rentenbeginn an, dann wissen Sie ganz sicher, ob es überhaupt Unterschiede im Betrag zur EMRT gibt und auch zwischen den beiden Altersrentenbeginnen. Sofern jetzt Versicherungszeiten laufen (Minijob, Pflegetätigkeit), lassen Sie die bei den Probeberechnungen fiktiv mit hochrechnen. Gruß w.
icham 04.05.2016 | 21:00
Vielen Dank für die Antwort. Ich möchte ergänzen, ich habe ausser der EMR keine weitere Einkünfte. Das einzige was ich erwähnen möchte, als ich aus Gesundheitlichen Gründen in Rente ging, hat mich mein Arbeitgeber entlassen da er mich nicht mehr gebrauchen konnte. Dafür habe ich eine Abfindung bekommen. Könnte durch die Abfindung die zu 60% ( netto ) ausgezahlt wurde die Rente noch etwas erhöhen. ?
Schadeam 05.05.2016 | 12:09
Eine Probeberechnung verschafft auch in dieser Frage Klarheit.
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