Hallo,
bei einer Umwandlung der Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente ist die Summe der bisherigen Entgeltpunkte besitzgeschützt. Das heißt der letzte Zahlbetrag wird mindestens weitergezahlt.
Damit die nachfolgende Altersrente höher ausfällt, müssen seit dem Eintritt der Erwerbsminderung noch weitere Beiträge gezahlt worden sein und es dürfen keine Neuregelungen für die Bewertung von Versicherungszeiten in Kraft getreten sein.
In den meisten Fällen verbleibt es nach der Umwandlung beim letzten Zahlbetrag. Gewißheit bekommen Sie aber nur durch eine Probeberechnung. Diese können Sie für die beiden von Ihnen favorisierten Wechseltermine anfordern.
Achtung ist bei der Ausübung einer Pflegetätigkeit geboten, da hier mit dem Beginn der Altersrente die Beitragszahlung durch die Pflegekasse eingestellt wird. In dem Fall wäre es ratsam, sofern noch andere Personen an der Pflege beteiligt sind, diese als Pflegeperson eintragen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen