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Zur Experten-Antwort springenHallo timo 59,
den Hinweis von „Versichertenberater“ möchten wir noch ergänzen. Auf die Frage wo sie wohnen kommt es an , da bei der „Arbeitsmarktrente“ auf den jeweiligen regionalen Arbeitsmarkt ankommt. Bevor allerdings diese Prüfung erfolgt, kommt es darauf an, das Ihr Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch zwischen drei und maximal sechs Stunden beträgt. Erhalten Sie Ihre „teiweise emrente“ z.B. ausschließlich wegen Berufsunfähigkeit, dann wird es grundsätzlich nicht zur Bewilligung einer vollen EM-Rente (Arbeitsmarktrente) durch Ihren Rentenversicherungsträger kommen.
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