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Zur Experten-Antwort springenHallo Bechti,
die Ausführungen von W*lfgang sind gut. Ich möchte mit der Erklärung woanders ansetzen.
Die bisherige Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung hat sich wie folgt berechnet:
Die Beitragszeiten bis einschließlich Leistungsfallmonat werden bewertet. Mit dem Durchschnittswert werden beitragsfreie Zeiten bewertet, wie u.A. die Zurechnungszeit.
Die Summe der Entgeltpunkte wird dann ggf. gekürzt, wenn es sich um eine vorzeitige Berentung handelt. Bisher waren das bei Ihnen 10,8%. Mit diesen gekürzten Entgeltpunkten gehen wir in die Rentenformel, die aus Punkten einen Betrag macht:
Z.B. 50,xxxx Entgeltpunkte x 0,5 (=Rentenartfaktor) x 31,03 EURO (=aktueller Rentenwert)
= Brutto Monatsrente.
Der Rentenartfaktor hat eine halbe Rente entstehen lassen, volle Erwerbsmind. ist 1,0 und teilweise Erwerbsmind. ist 0,5.
Wenn nun ein neuer Leistungsfall eintritt, nämlich der der vollen Erwerbsmind., rechnen wir nach dem gleichen Prinzip mit allem was wir bis heute vorfinden. Beitragszeiten, beitragsfreie Zeiten… Hier wird aus der bisherigen Zurechnungszeit für vergangene Zeiten eine „Anrechnungszeit wg. Rentenbezug“. Je nach Alter wird erneut eine Zurechnungszeit bis zum 62. Lebensjahr ermittelt. Beide beitragsfreien Zeiten sind also in der Berechnung der Entgeltpunkte enthalten. Hier sind auch die Beitragszeiten neuerdings zu berücksichtigen, die nach dem alten Leistungsfallmonat noch hinzugekommen sind, die Beschäftigungen neben der Rente.
Und wie W*lfgang schon richtig schrieb, kann die Beschäftigung, die vielleicht auch nur eine Teilzeit beschäftigung war, unter dem Wert der Zurechnungszeit/Rentenbezugszeit liegen. Dann erhöht sich die Summe der Entgeltpunkte gar nicht. Und weiter geht’s mit den Entgeltpunkten im Hinblick auf die vorzeitige Berentung. Hier kommen vermutlich wieder 10,8% zum Ansatz. Es ist dann in der neuen Rentenberechnung der Besitzschutz der persönlichen Entgeltpunkte aus der Vorrente zu beachten. Somit wird die neue Rente nicht niedriger ausfallen. In der Rentenformel tauchen die (bekannten oder neu ermittelten) Entgeltpunkte auf: 50,xxxx , der Rentenartfaktor ist nunmehr 1,0 (=Vollrente). Der aktuelle Rentenwert ist derselbe (31,03 Euro). Im Ergebnis ist die Rente also genau das Doppelte der bisherigen Rente.
Nach dieser Rentenberechnung wird man sich ggf. dem Thema Anrechnung von Hinzuverdienst zuwenden.
>Ich beziehe seit 02/2011 eine volle tlws. EMR ☆ entweder Sie beziehen eine volle EMR oder eine teilweise EMR... es gibt auch eine halbe teilweise EMRT. Hallo W*lfgang, Sie sind der Experte mit über 30 Jahre Berufserfahrung. Ich verstehe das nicht. Zum einen ist mir die Abkürzung EMRT nicht bekannt und was bedeutet "eine halbe teilweise EMRT"? Danke. Mfg an Bechti: Die volle EMRT wird sich grundsätzlich verdoppeln. Die in der Zurechnungszeit zusätzlich erzielten Entgeltpunkte sind eher unbedeutend, da die meist die Werte aus der Zurechnungszeit nicht übersteigen - da die auch für die Berechnung der vollen EMRT Grundlage sein werden. Und, 2011 ist noch nicht allzu alt, die Berechnungsgrundlagen diverser 'kritischer' Zeiten sind die gleichen. Die bisherigen Schätzwerte der Durchschnittsentgelte 2010/11 werden aktualisiert, das sollte es gewesen sein. Gruß w.
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