Hallo Yvonne,
wenn Ihnen noch 6 Pflichtbeitragsmonate aus einer versicherten Beschäftigung fehlen, können Sie diese nicht vorauszahlen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Erwerbsminderungsrentenanspruch eventuell bereits erfüllt haben, wenden Sie sich bitte an eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.