Hallo,
am Ende der Rehabilitationsmaßnahme wird ein Abschlussgespräch mit Ihnen geführt. In diesem Abschlussgespräch wird auch besprochen, ob Sie arbeitsfähig oder arbeitsunfähig entlassen werden.
Falls Sie arbeitsfähig entlassen werden, so sollten Sie unmittelbar nach Beendigung der Rehabilitationsmaßnahme die Beschäftigung wieder aufnehmen.
Falls Sie arbeitsunfähig entlassen werden, so beantragen Sie umgehend die Zahlung von Krankengeld bei Ihrer Krankenkasse.
In dem Abschlussgespräch wird auch eine mögliche Wiedereingliederungsmaßnahme besprochen.
Wann Sie den Abschlussbericht in schriftlicher Form erhalten ist für Ihre Fragestellung völlig unbedeutend.
Ich hoffe Ihnen damit weitergeholfen zu haben.