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Experten-Antwort

vorgezogene Altersrente und Hinzuverdienst

von Laura11.01.2013 | 09:33
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6 Antworten

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Hallo zusammen, mein Vater ist seit 01.01.2012 Altersrentner und bezieht eine vorgezogene Rente. Seit Mitte 2012 geht er einer geringfügigen Beschäftigung nach und erhält monatlich 400 Euro. Zum 01.01.2013 wird er auf 450 Euro aufstocken. In den Monaten Januar und Februar geht er schon seit Jahren in der Wald und erwirbt dort als "Waldarbeiter" zusätzlich 400 Euro monatlich. Ein zweimaliges Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze ist ja grundsätzlich möglich! Gilt dies auch, wenn die Einkünfte aus verschiedenen Einnahmequellen kommen? Bevor eine Teilrente eintritt würde mein Vater die Tätigkeit im Wald aufgeben, oder würde es etwas nützen wenn er sich nicht den Arbeitslohn, sondern den Betrag in Naturalien (Holz) vergüten lässt? Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Freundliche Grüße Laura

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Mehrere Einkünfte werden bei der Prüfung des Hinzuverdienstes zusammengerechnet. Wird die Hinzuverdienstgrenze damit nur 2 x im Jahr bis zum Doppelten eingehalten, wird die Rente unvermindert weitergezahlt.

Aufgrund der Erhöhung des Minijobs ab 3013 auf 450,00 Euro wird der Minijob versicherungspflichtig. Ihr Vater sollte einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen, sonst werden ihm Beiträge zur Rentenversicherung vom Entgelt abgezogen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Entschuldigung, da war ich zu voreilig: wer eine Vollrente wegen Alters bezieht, ist natürlich nicht beitragspflichtig.

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4 Antworten

Heinericham 11.01.2013 | 09:38
Hallo Laura, da Ihr Vater bereits laufend geringügiig beschäftigt ist und dann währenddessen 2 Kalendermonate im Kalenderjahr eine 2te Beschäftigung hat und die doppelte Hinzuverdienstgrenze einhält, verbleib es bei der Altersrente in voller Höhe. MfG
Ralpham 11.01.2013 | 10:56
Bezieher einer Vollrente wegen Alters bzw. einer Versorgung wegen Erreichens einer Altersgrenze nach beamtenrechtlichen Vorschriften sind nach § 5 Abs. 4 SGB VI rentenversicherungsfrei
meyeram 11.01.2013 | 10:42
@Experte Seit wann kann jemand, der eine volle Altersrente bezieht, versicherungspflichtig werden??
DarkKnight RVam 11.01.2013 | 11:20
...was war den mit dem Experten los???? Der 2. Satz ist schon etwas verwirrend....aber 3013 und der Hinweis zur Befreiung sind ja der Hammer!!!! In 2013 muss ihr Vater 10 mal die Grenze von 450 Euro einhalten und darf darüber hinaus noch in 2 Monaten bis zu 900 Euro verdienen. Alle Einkünfte werden zusammengerechnet! Bzgl. des Minijobs muss ihr Vater nichts unternehmen, er kann bis 450 Euro verdienen, ohne das er was machen muss!!
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