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Experten-Antwort

Vorruhestandsvertrag / Schwerbehinderung

von Fred Banani01.10.2015 | 14:15
1289 Ansichten
4 Antworten

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Ich habe mit meinem Arbeitgeber vor zwei Jahren mit 55 Jahren einen Vertrag über eine Vorruhestandsregelung abgeschlossen. Zum Zeitpunkt des Abschlusses war ich Schwerbehindert (GdB 50). Diese Schwerbehinderung wird mir nun - aufgrund einer Neufeststellung des Grades der Behinderung - aberkannt. Der abgeschlossene Vertrag endet jedoch mit "frühest vorzeitigem Rentenbeginn" - in meinem Fall aufgrund der Schwerbehinderung zum 01.12.19 mit 61 Jahren (mit 10% Abschlag). Nach Aberkennung der Schwerbehinderung kann ich nun frühestens zwei Jahre später (mit 63 Jahren zum 01.12.23, dafür aber mit nur 3,6% Abschlag) in Rente gehen. Meine Firma will den Vorruhestandsvertrag nicht um zwei Jahre verlängern. Das würde für mich bedeuten, dass ich zwei Jahre ohne Einkommen wäre. In meinem Vertrag steht aber ganz klar, dass er bis zum frühestmöglichen Renteneintritt läuft. Die Firma wirft mir nun Vertragsbruch vor, weil meine Schwerbehinderung GdB 50 „unbefristet“ war und auf meine Initiative wegfiel und verlangt, dass ich gegen den Bescheid klage. Das möchte ich aber nicht tun. Was habe ich für Möglichkeiten?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.10.2015 | 15:05

Hallo Fred Banani,

bei Ihrem Problem handelt es sich um ein arbeitsrechtliches Problem (Arbeitsvertrag), nicht um ein rentenrechtliches. Hierzu können wir Ihnen in diesem Forum leider keine Auskunft geben.

Bitte wenden sie sich an einen Arbeitsrechtler (z. B. Rechtsanwalt für Arbeitsrecht) oder ein entsprechendes Forum.

3 Antworten

****am 01.10.2015 | 14:35
Wenn sie mit 63 (01.12.2023 = also geboren Nov. 1960) in vorgezogene AR für langjährig Versicherte gehen wollen, haben sie einen Abzug von 12 % nicht nur 3,6%. Selbst die Altersrente für Schwerbehinderte hätten sie frühestens ab 01.04.2022 bekommen können mit 10,8% Kürzung, dass war auch schon vor 2 Jahren so. Welche Teufel sie geritten hat die unbefristete SB überprüfen zu lassen wissen sie wohl selbst nicht, also müssen sie ihre Dummheit teuer bezahlen. Dieser Fall ist ein deutliches Beispiel wie wichtig eine Beratung bei der nächsten A+B-Stelle ist bevor man Verträge unterschreibt.
W*lfgangam 01.10.2015 | 19:22
Hallo Fred Banani, auch ein zunächst unbefristet festgestellter GdB kann pötztlich wegfallen, ohne dass Sie dafür irgendetwas unternommen hätten. Wenn sich in den Versorgungsamtsakten Nachprüfungstermine befinden, zu denen amtsärztlicherseits neue 'Bewertungen' erfolgen, sind Sie auch bei vormals 100 % unbefristet plötzlich und unerwartet raus aus dem für die Rente wichtigen GdB. Einem Kollegen passiert, dessen ATZ-Vertrag darauf ausgerichtet war. Retten/zeitlich verzögern können Sie das zunächst nur durch ein Widerspruchs/-klageverfahren ...um da bis Ende 2019 hinzukommen, muss das aber schon sehr lange laufen - die Schwerbehinderteneigenschaft bleibt solange (+ 3 Monate nach Verfahrensabschluss, auch bei negativem) bestehen. Ansonsten tritt ein 'Störfall' in der ATZ ein, der Arbeitgeber muss alles rückabwickeln und Sie ggf. weiterbeschäftigen. Da das alles etwas verzwickt ist, sollten Sie zur Unterstützung schon an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht denken. Gruß w. *) Aus dem Arbeits/ATZ-Vertrag sind doch gar keine Vertragspflichten verletzt worden. Vielleicht hat die Fa. ja auch einfach schlampig/gutgläubig darauf vertraut, dass der GdB für alle Zeiten in Stein gemeiselt ist (Sie natürlich auch) ...in Einzelfällen spielt das Versorgungsamt eben nicht mit - was haben die mit Arbeitsrechts/ATZ zu tun? Hätten Sie mich vorher gefragt, hätte ich natürlich gesagt "Finger weg von Neufeststellung/Verschlimmerungsantrag"!
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