Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Vorschuss auf zukünftige Rente

von Frank Kallartusoplumhoff03.07.2017 | 13:25
1010 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Grüsst Euch und Hallo, ich hatte vor einiger Zeit schon mal geschrieben aber meine damalige Nachricht finde ich nicht wieder. Ich hätte gerne einen Vorschuss auf meine EM-Rente. Ich bin Ende 20 und erhalte rund 1.800 Euro Netto-Rente, bekomme also in den nächsten 50 Jahren mindestens 1,2 Mio Euro ausgezahlt. Jetzt bräuchte ich einen Vorschuss, ich dachte an 250.000 Euro. Wie und wo bekomme ich das? Gruss Frank Kallartusoplumhoff

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie Ihnen sicher auch bereits beim letzten Mal geantwortet wurde, gibt es eine solche Möglichkeit nicht.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Kreditam 03.07.2017 | 13:52
Hab's dir bei der letzten Anfrage schon geschrieben. Beantrage es bei der Deutschen Rentenversicherung und gut ist.
Landeiam 03.07.2017 | 13:33
Geht nicht, du bekommst nicht in 50 Jahren so und so viel ausgezahlt, sondern nur ab Rentenantragsmonat und dann so lange, wie du lebst, und wenn du nur paar Monate danach stirbst, dann kriegst du auch nur paar Monate Rente. Wenn du dein Renteneintrittsmonat weisst und den Monat, in dem du stirbst, dann zähl mal zusammen, wieviel Monate Rente du bekommst. Die kannste ja dann beantragen. Musst aber 10,8% Abschlag abziehen, weil du das Geld ja vorher haben willst.
Theo Reddischam 03.07.2017 | 14:21
Den Antrag R 4711 ausfüllen und an die DRV senden.
Schorscham 03.07.2017 | 14:16
Sie können heute noch nicht einmal wissen, ob Sie die nächste Rentenzahlung überleben. In vier Wochen kann allerhand passieren. Vielleicht werden Sie auch schon bald in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen und unter Vormundschaft gestellt. Dann brauchen Sie keinen "Rentenvorschuss" mehr. MfG
Roter Heringam 03.07.2017 | 14:30
Junge, da es Dich gar nicht gibt, zahlen wir Dir auch nichts aus.
Onkrl Ottoam 03.07.2017 | 14:46
Sollte dieser Anfrage wirklich ernst gemeint sein, bleibt mir nur noch ein Zitat: „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ Albert Einstein.
Schadeam 03.07.2017 | 15:23
bitte nicht schon wieder - das wurde doch bereits 2 mal "durchgekaut" 1) Das Gesetz sieht so etwas einfach nicht vor. 2) Wenn Sie diese Antwort nicht glauben, erfragen Sie das bitte direkt bei Ihrer DRV - aber anders wird die Antwort auch nicht ausfallen. Bitte verschonen Sie das Forum mit so einem Blödsinn!
Genervteram 03.07.2017 | 15:49
Hallo K.P. Pech für Sie, dass hier im Forum User unterwegs sind, die sich noch daran erinnern können, dass Sie genau diese dümmliche Frage vor kurzem schon mal gestellt haben und die Antworten haben Sie auch schon erhalten. Für Ihre "Volksverdummung" müssen Sie sich jemand anders suchen.
W*lfgangam 03.07.2017 | 20:44
...wer seine Nachricht/die damaligen Antworten nicht wiederfindet, hat automatisch sein Vorschussrecht verwirkt: http://www.VerwVSchR.idp Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026