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Experten-Antwort

vorzeitige Altersrente

von Jutta Brieger25.06.2012 | 10:17
1721 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin in 8/48 geboren, habe 2 Kinder geboren und seit 9/65 lückenlos Versicherungsjahre inkl. Lehre und Studium.Seit ca. 1992 bin ich aus der gesetzlichen RVausgeschieden und zahle seitdem den freiwilligen Beitrag ( ich bin selbständig) zur RV. Ich hatte in der DDR auch FZR. Meine Fragen: 1. zählen die Jahre ab 1992 mit zu den Versicherungs jahren ? 2. zählen diese Jahre auch mit zu den Beitragsjahren ? 3. Könnte ich ab Februar 2013 schon vorzeitig Altersrente in Anspruch nehmen - wenn ja, mit welchem Abschlag ? Vielen Dank für eine Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jutta,

die von „Feli“ gegebenen Antworten sind zu allen Fragen richtig beantwortet und erhalten unsere Zustimmung. Bei Frage drei gilt es zu beachten, dass das Rentenalter für die Altersrente für langjährig Versicherte nach § 236 SGB VI erst ab Jahrgang 1949 stufenweise angehoben wird. Für den Fall, dass die Wartezeit (rentenrechtliche Monate) von 35 Jahren erfüllt ist, ist daher bereits zum 01.09.2013 die Altersrente für langjährig Versicherte abschlagsfrei möglich. Allerdings sollten Sie hierbei berücksichtigen, dass in Fällen eines Altersrentenbezuges vor Erreichen der Regelaltersgrenze, bei Ihnen also bis einschließlich Oktober 2013, die Hinzuverdienstgrenzen des

§ 34 Abs. Abs. 2 u.3 SGB VI zu beachten sind. Das bedeutet, solange Sie in der Zeit bis Oktober 2013 Ihren Betrieb weiterführen, dürfen Sie zur Vollrente lediglich bis 400,-€ monatliche hinzuverdienen.

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2 Antworten

Feliam 25.06.2012 | 14:10
1. Ja. 2. Ja. 3. Ja. Abschlag für 7 Monate "zu früh"=2,1%, bei mind. 50% Schwerbehinderung abschlagsfrei.
Jutta Briegeram 25.06.2012 | 16:54
Vielen Dank Feli für die rasche Nachricht.
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