Hallo Jutta,
die von „Feli“ gegebenen Antworten sind zu allen Fragen richtig beantwortet und erhalten unsere Zustimmung. Bei Frage drei gilt es zu beachten, dass das Rentenalter für die Altersrente für langjährig Versicherte nach § 236 SGB VI erst ab Jahrgang 1949 stufenweise angehoben wird. Für den Fall, dass die Wartezeit (rentenrechtliche Monate) von 35 Jahren erfüllt ist, ist daher bereits zum 01.09.2013 die Altersrente für langjährig Versicherte abschlagsfrei möglich. Allerdings sollten Sie hierbei berücksichtigen, dass in Fällen eines Altersrentenbezuges vor Erreichen der Regelaltersgrenze, bei Ihnen also bis einschließlich Oktober 2013, die Hinzuverdienstgrenzen des
§ 34 Abs. Abs. 2 u.3 SGB VI zu beachten sind. Das bedeutet, solange Sie in der Zeit bis Oktober 2013 Ihren Betrieb weiterführen, dürfen Sie zur Vollrente lediglich bis 400,-€ monatliche hinzuverdienen.