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vorzeitige Altersrente

von rudi29.03.2010 | 10:35
1050 Ansichten
3 Antworten

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Ich bin Jahrgang 1948 und 2001 nach Malaysia umgezogen. Ich war bis 1999 versicherungspflichtig bei der BfA. Ab Ende 1999 bin ich keiner Arbeit mehr nachgegangen. Habe ich die Moeglichkeit eine vorzeitige Rente ab 63 zu beziehen? Gibt es eine Regelung fuer Leute die ausserhalb der EU wohnen. Gruss aus Malaysia und Dank im voraus an alle Experten.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 29.03.2010 | 13:53

Hallo rudi,

Voraussetzung für eine Altersrente für langjährig Versicherte ist, dass Sie 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten zurückgelegt haben. Soweit Sie weiterhin die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates besitzen, wird Ihnen die Rente auch bei gewöhnlichem Aufenthalt in Malaysia regelmäßig zu 100 % gezahlt.

2 Antworten

Wolfgangam 29.03.2010 | 19:57
Hallo rudi, Ergänzend zum Experten... Für die vorgezogenen Rente ab 63 brauchen Sie 35 Versicherungsjahre. Möglicherweise haben Sie die schon (in die Lehre ab 16/1964 und bis 1999 durchgehende Versicherungszeiten) oder auch aktuell noch mehr oder weniger knapp verfehlt und es könnte bis 63 noch die Zeit reichen, die fehlenden Monate/Jahre auch durch freiwillige Beiträge aus dem Ausland aufzufüllen. Zeit kann allerdings wirklich knapp werden, da die Frist für freiwillige Beiträge noch für 2009 - sofern sie denn notwendig sein sollten - am 31.03. abläuft. Vorschlag: Schicken Sie ein Fax an die Rentenversicherung, "Ich möchte noch freiwillige Beiträge für 2009 entrichten. Senden Sie mir bitte vorab eine Rentenauskunft zu, um mich über den derzeitigen Stand meiner Rentenansprüche informieren zu können" . Postalische Anschrift inklusive natürlich. Dann können Sie sich erst mal in Ruhe zurücklehnen (die Frist für etwaige Beiträge 2009 ist gewahrt, auch wenns Winter 2010 im weiteren Verfahren wird) und weitere Information einholen (wo stehe ich, geht Rente mit 63 noch, lohnt das.) Gruß w.
rudiam 05.04.2010 | 02:28
Danke fuer die Antwort. 35 Jahre schaffe ich nicht mehr. Habe nur 18 Jahre. Kann ich dann als Jg. 1948 mit 65 Jahren die Rente beziehen oder muss ich auch bis 67 Jahre warten? Gruss Rudi
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