hallo ich bin 42 jahre habe 25 jahre in die rente einbezahlt. ich lebe jetzt 3 jahre im ausland. leider finde ich keine richtige arbeit muss aber eine familie ernaehren.
frage: kann ich mir auch vorzeitig von meiner rente etwas ausbezahlen lassen und wie kann man das beantragen?
01.12.2007, 13:09
von
Schiko.
Leider nein.
MfG.
03.12.2007, 10:41
von
Rosanna
Nein. Eine Beitragserstattung kommt nicht in Betracht, da Sie als Deutscher (auch im Ausland) das Recht zur frwl. Versicherung haben (§ 210 Abs. 1 Ziff. 1 SGB VI). Bei Erlangung der Altersgrenze haben Sie einen Anspruch auf die Regelaltersrente.
03.12.2007, 11:38
von
Schiko.,
Verehrte, sie haben natürlich recht. Gestatten sie aber-dies gilt auch für andere hier- frank meinte doch eine teilweise auszahlung der RENTE.
MfG.
03.12.2007, 12:35
von
frank w.
vielen dank für die antworten ihrerseits. mit auszahlung meine ich ein monatliche teilrente. ich hatte vor kurzem im fernsehen einen beitrag gesehen in dem ein angestellter der lva gesagt hat wenn man ,ich zitiere": wenn man keinen bock mehr zum arbeiten hat" bekomme man den beitrag der unter "höhe ihrer künftigen altersrente den heutigen stand der monatlichen altersrente aufgeführt ist. bei mir beliefe sich dieser beitrag z.zt. auf ca 530 euro.
03.12.2007, 13:21
von
Rosanna
Das ist der größte Schmarrn, den ich je gehört habe! :-))) Klar, dem, der keinen Bock mehr zum Arbeiten hat, zahlt die Deutsche Rentenversicherung (LVA gibt´s schon lange nicht mehr) so ohne Weiteres seine Rente (natürlich in Teilen)! Da wurde doch offensichtlich etwas mißverstanden!
03.12.2007, 13:31
von
Rosanna
Verehrter Schiko, gestatten Sie mir ebenfalls den Hinweis, dass üblicherweise - auch wenn dies so formuliert wurde wie von frank w. - die Beitragserstattung gemeint ist! Ich kenne dies aus der Praxis. Hätte die Fragestellung anders gelautet bzw. so ergänzend wie beim 2. Mal, hätte ich auch anders geantwortet.
03.12.2007, 16:53
von
Schiko.,
Danke frank, dass sie nach- träglich noch bestätigten, was sie tatsächlich meinten!
MfG.
03.12.2007, 17:56
von
frank w.
ist da jetzt wirklich nichts zu machen bezüglich meiner nachfrage?
04.12.2007, 10:13
Experten-Antwort
Was die Beitragserstattung betrifft, kann ich mich Rosanna nur anschließen. Die Auszahlung einer Teilrente ist in Ihrem Fall aber nicht möglich. Die Äußerung im Fernsehen ist nicht zutreffend. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt Renten nur bei Vollendung eines bestimmten Lebensjahres (mind. 60) oder bei Erwerbsminderung.