Diese spezielle Frage sollten Sie mit einer Verbindungsstelle der Deutschen Rentenversicherung für Kroatien erörtern. Wird Ihr Versicherungskonto bei einem Bundesträger geführt, ist Verbindungsstelle entweder die Deutsche Rentenversicherung Bund oder die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Wird Ihr Versicherungskonto bei einem Regionalträger geführt, ist Verbindungsstelle die Deutsche Rentenversicherung Bayern-Süd in Landshut (Anschriften und Telefonnummern s. Beitrag von "bekiss").
Ob ein Rentenanspruch in Kroatien trotz Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland besteht, kann Ihnen verbindlich nur der kroatische Rentenversicherungsträger sagen.