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Vorzeitige Rentenauszahlung als Arbeitgeber

von Andreas K01.01.2007 | 21:18
9264 Ansichten
4 Antworten

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Ich möchte meine Rente vorzeitig auszahlen lassen und möchte wissen, welchen Weg ich beschreiten muss! Ich bin Selbstständig und zahle bereits in mehrere private Rentenversicherungen. Ich bin demnach nicht pflichtversichert und habe das Recht zur freiwilligen Versicherung.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 02.01.2007 | 11:07

Hallo Andreas,

unter den von Ihnen geschilderten Umständen ist eine Beitragserstattung leider nicht möglich.

Solange Sie das Recht zur freiwilligen Beitragsentrichtung besitzen, scheidert eine Beitragserstattung schon aus diesem Grunde.

3 Antworten

Schiko.am 01.01.2007 | 21:48
Also nun wirklich noch schnell für heute. Die rente können sie sich nicht auszahlen lassen, un- ter umständen aber die eigenen beiträge. Sie sollten wirklich ent- sprechende angaben des versicherungsverlaufes machen, nur so ist eine antwort möglich. MfG.
KSCam 01.01.2007 | 21:59
solange Sie in Deutschland leben oder auch nur die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, gibt es keine Möglichkeit einer Beitragserstattung. Da müssen Sie schon warten, bis Sie das Rentenalter erreichen und dann bekommen Sie die Rente gemäß Ihrer eingezahlten Beiträge.
Andreas Kam 01.01.2007 | 22:17
Ich habe mich leider falsch ausgedrückt, natürlich meine ich die vorzeitige Auszahlung der eingezahlten Beiträge! Der Versicherungsverlauf der eingezahlten Beträge ist von 9/84 bis 1/97. Danach habe ich nur in private Versicherungen eingezahlt. Selbstständig bin ich seit 1991. Die Rente zum 65. Lebensjahr wäre im Jahr 2032. Reichen diese Angaben um eine Aussage zu treffen!?
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