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Während der Umschulung ins Berufsleben zurückkehren, und trotzdem die IHK-Prüfung absolvieren

von Ekly21.04.2007 | 12:08
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3 Antworten

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Hallo!! Ich habe da mal eine komische Frage! Ich absolviere gerade eine Umschulung zum Fachinformatiker für Systemintegration, und bin gerade im Praktikum. Mein Praktikumsgeber hat mir nun vorgeschlagen, direkt da zu bleiben und zu arbeiten. Dieses würde ich aber nur machen wollen, wenn ich die IHK-Prüfung ab dem 5.01.2007 machen könnte. Da die DRV ja daran Interessiert ist leute ins Arbeitsleben zurückzubringen wäre es ja für beide gut. Würde ja auch mein 2. Praktikum im selben Betrieb machen und danach würde ja auch schon Prüfung sein. Also Zeitlich würde das dann von Juli bis Januar sein Da ich in der Schule sowiso nur noch Däumchen drehe und die mir nicht viel beibringen können, wäre es Super toll und ich könnte meiner kleinen Familie endlich mal wieder was bieten. Wenn mir jemand einen Tip geben könnte wäre es super lieb. MFG EKLY

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo "Ekly",

Wie Sie selbst sagen, hat die Deutsche Rentenversicherung ein starkes Interesse daran, dass Sie möglichst lange im Erwerbsleben bleiben. Grundsätzlich stehen die Chancen dazu mit einer Abschlussprüfung etwas besser als ohne Prüfung.

Ob Sie die Prüfung noch machen können, obwohl Sie schon beim Praktikumsbetrieb (fest) angestellt sind ist aus unserer Sicht eher unwahrscheinlich. Eine klare Aussage kann nur Ihr Rehaträger treffen. Er kann mit dem Umschulungsträger und der IHK in Kontakt treten und prüfen ob die von Ihnen gewünschte Lösung möglich ist. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Reha-Fachberater in Verbindung und überlegen Sie gemeinsam welche Lösung für Sie am besten geeignet ist.

2 Antworten

Unbekanntam 21.04.2007 | 13:14
Hallo, ob das geht oder nicht, kann Ihnen niemand hier sagen, da es eine Ermessungsentscheidung ist. Wenden Sie sich an Ihren Reha-Berater. Meine persönliche Ansicht. Für die Zulassung zur IHK-Prüfung ist meines Erachtens Voraussetzung, dass man Nachweisen kann, dass man die notwendigen Kenntnisse hat. Wahrscheinlich wird der Rentenversicherungsträger nix dagegen haben, wenn Sie die berufliche Reha abbrechen, aber auch keine Kosten für danach übernehmen, so dass Sie IHK Kosten etc. alleine tragen müssen.
Nixam 23.04.2007 | 07:14
"Tipp" schreibt man übrigens mit 2 P und den bekommen Sie hier: Sie führen zur Zeit eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben durch. Es ist im Interesse des RV-Trägers, dass Sie die LTA bis zum Ende durchführen und durch eine bestandene Abschlussprüfung auch erfolgreich beenden. Der Praktikumsbetrieb scheint ein externer Praktikumsbetrieb zu sein, und dem ist es egal,ob Sie die Prüfung absolvieren oder nicht, weil er die Qualitäten, die er von Ihnen braucht, bei Ihnen erkennt und Sie deshalb als Arbeitnehmer gewinnen will. Es ist in Ihrem eigenen Interesse, erst die Prüfung zu absolvieren,um von Ihrem Praktikumsgeber unabhängig zu sein. Aus diesem Grunde rate ich Ihnen, erst die Prüfung zu machen und dann erst dort anzufangen. Besprechen Sie sich auch mit Ihrem Fachberater für REhabilitation bei Ihrem RV-Träger. Vielleicht kann er zwischen dem Betrieb und Ihnen vermitteln, indem er z.B. Eingliederungshilfe etc. nur nach abgeschlossener Umschulung in Aussicht stellt etc.. Das wäre für den Arbeitgeber ein Anreiz, bis zum Ende Ihrer Umschulung/Prüfung zu warten. Sonst verlieren Sie den Job irgendwann mal und stehen ohne Prüfung da und haben wenig Erfolgsaussichten bei anderen Arbeitgebern.
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