Hallo Wisbone,
wie "oder so" bereits zutreffend ausgeführt hat, wird die Waisenrente grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt. Darüberhinaus bis zum 27. Lebensjahr, wenn sich die Waise in Ausbildung befindet, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableistet oder nicht im Stande ist, sich selbst zu unterhalten.
Die Höhe der Waisenrente orientiert sich an den rentenrechtlichen Zeiten des verstorbenen Versicherten. Während sich die Halbwaisenrente aus 10 % der Versichertenrente des Verstorbenen berechnet, beträgt die Vollwaisenrente 20% der Versichertenrente.