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Experten-Antwort

Waisenrente

von Thorsten Müller30.11.2011 | 14:00
1100 Ansichten
2 Antworten

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Ich beziehe Halbwaisenrente. Nunmehr ist auch meine Mutter verstorben! Per Bescheid erhalte ich nun Vollwaisenrente ab Todesdatum. Mein Mutter bezog Witwenrente, nun habe ich gelesen die Rente sollte ein Monat später beginnen! Eine Versichertenrente erhielt Sie nicht. Ist dies so korrekt vom Rentenbeginn her?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Thorsten Müller,

eine Hinterbliebenenrente beginnt nur dann mit dem Folgemonat des Todes, wenn der Verstorbene bereits eine Versichertenrente bezogen hat. Die Ausführungen von ... sind daher zutreffend.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

...am 30.11.2011 | 15:21
Da Ihre Mutter noch keine eigene Versichertenrente bezogen hat, beginnt die Vollwaisenrente bereits am Todestag Ihrer Mutter (§99 Abs.2 Satz2 SGB VI). Die bisherige Halbwaisenrente endet mit Ablauf des Monats in dem Ihre Mutter verstorben ist (§100 Abs.3 Satz1 SGB VI). In der Zeit vom Versterben Ihrer Mutter (Beginn der Vollwaisenrente) bis zum Ende des Sterbemonats (Ende der Halbwaisenrente) sind halbwaisen- und Vollwaisenrente parallel zu zahlen!
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