Waisenrente-Zuverdienst
Dem Beitrag von Antwort kann zugestimmt werden. Bei der Einkommensanrechnung wird von einem pauschalierten Nettoeinkommen ausgegangen. Bei Arbeitsentgelt werden vom Bruttolohn 40% abgezogen. Das Ergebnis ergibt das (pauschalierte) Nettoentgelt. Dies gilt auch bei einem 400-Euro-Job, sofern Aufstockungsbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet werden. Werden keine Aufstockungsbeiträge entrichtet, entspricht das Brutto- dem Nettoeinkommen.
Auf die Halbwaisenrente werden 40% des den Freibetrag von 462,35€ übersteigenden Nettoentgeltes angerechnet.