Die Witwerrente in der angegebenen Höhe ist nicht pfändbar. Die Pfändungsfreigrenze beträgt bereits für Personen, die niemanden unterhaltspflichtig sind, monatlich 1049,99 Euro. Sie erhöht sich noch für jede weitere Person, der Sie unterhaltspflichtig sind.
Um eine Pfändung direkt von Ihrem Konto zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, Ihr Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln zu lassen. Bitte informieren Sie sich hierfür bei Ihrer Bank.