In der Sache hat KSC bereits die Antwort gegeben, der ich mich anschließen möchte.
Das sogen. RV Altersgrenzenanpassungsgesetz wird am 9. März verabschiedet - dann erst wird man solche Fragen verbindlich beantworten können, wobei ich zu Ihrer Fallgestaltung keine Änderung zur bereits geg. Antwort erwarten würde.
MfG