Hallo sünje,
soweit 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt wurden, können Sie nach jetzigem Recht frühestens nach Vollendung des 63. Lebensjahres eine Altersrente beziehen. Der Abschlag beträgt dann 14,4 %.
Liegt Schwerbehinderung von mindestens 50 % vor, kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres mit einem Abschlag von 10,8 % in Anspruch genommen werden.